20.5.2016 Was gilt ab jetzt in Österreich für Konsumentinnen und für Händlerinnen

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In der aktuell gültigen Fassung des Tabakgesetzes ist folgendes erfasst:

1b. „elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhältigen oder nikotinfreien Dampfes (Nebels) mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeder Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank. Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines Nachfüllbehälters oder Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen nachgeladen werden,

1c. „Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das eine nikotinhältige oder nikotinfreie Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann,

Um die Vorgaben der TPD2 umzusetzen wurden die Abschnitte 1e und 1l (verwandtes Erzeugnis und Liquid, wobei verwandtes Erzeugnis Liquids und elektronische Zigaretten beinhaltet) hinzugefügt.

Desweiteren wurde der Begriff „Versandhandel“ folgendermaßen definiert:

Versand und Lieferung von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen insbesondere durch Herstellerinnen bzw. Hersteller, Importeurinnen bzw. Importeure, Händlerinnen bzw. Händler an Verbraucherinnen bzw. Verbraucher.“

Im folgenden Paragraph 2a wird der Versandhandel untersagt.

Das heißt es wird allen österreichischen Händlern untersagt, Versandhandel mit Produkten zu betreiben, die als verwandtes Erzeugnis definiert sind. Keine Verdampfer, Akkuträger, Verdampferköpfe, Liquid oder Basen.

Nicht betroffen sind Aromen, Draht, Watte, ESS, also jegliches Zubehör, das nicht ausschließlich zum Nutzen der Dampfer dient.

Es ist keine Frist angegeben, also gilt das Verbot mit Kundgebung am 20.5.2016. Händler, Hersteller und Importeure, die dem zuwiderhandeln, können Verwaltungsstrafen in Höhe von 7500 bis 15000 Euro ausfassen.

Für den Verbraucher gibt es keine Strafen.

Da der Gesetzestext dezidiert auf Business2Customer (B2C) eingeht, bedeutet dies, der Business2Business (B2B) als auch der Customer2Customer (C2C) Versand ist weiterhin erlaubt. Als Verbraucher darf ich sehr wohl ein Liquid in Wien kaufen und per Post nach Vorarlberg schicken. Ich darf mir das Liquid auch vom Empfänger bezahlen lassen bzw. darf der Verbraucher es online beim Händler bezahlen und jemand anderen zur Abholung schicken. Solange der Verbraucher keinen Gewinn durch den privaten Versand macht, ist es kein Versandhandel, ich darf daher keinen Kurierdienst beauftragen.

Als Händler, Hersteller und Importeur darf ich an Händler, Hersteller und Importeure im In- und Ausland versenden. Da kein Monopol auf E-Zigaretten und Liquids durchgesetzt wurde, darf ich als Hersteller meine Ware zwar nicht direkt an den Kunden versenden, aber ich darf meine Ware einem Kleinhändler (Trafik, Greißler oder Tankstelle) in Kommission geben und dieser darf die Ware offline verkaufen.

„Werbung und Sponsoring

§ 11. (1) Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse sind verboten.

Nicht verboten ist die Werbung im eigenen Lokal

Nicht verboten ist Werbung im B2B Bereich, also auf Fachmessen oder Broschüren für Händler.

Nicht verboten ist

die Darbietung der zum Verkauf angebotenen Tabakerzeugnisse und verwandten Erzeugnisse sowie Preisangaben für diese Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse an allen zum Verkauf von Tabakerzeugnissen oder verwandten Erzeugnissen befugten Stellen;

(inkl. Probieren im Shop)
Fazit:

Dem Endverbraucher wird nichts verboten. Jedoch dem Handel und Co. werden große Einschränkungen auferlegt. Der Onlineshop muss nicht geschlossen werden. Der Zugang zu Liquid, Base und Hardware muss dem Privatkunden gesperrt werden. Für Geschäftskunden (mit Gewerbeschein und UID Nummer) kann der Zugang offen gehalten werden.

Jeder der einen Gewerbeschein hat und zum Verkauf an Privatkunden berechtigt ist (Gewerbe Handel mit Waren aller Art) kann online bestellen und die Ware an Privatkunden in seinen Geschäftsräumen vertreiben (braucht dann aber eine Registrierkasse, wenn nicht vorhanden).

Man darf als Hersteller eine Website haben und auch eine Social Media Seite.

Man darf aber keine Werbung schalten lassen (zum Vergleich einfach mal nach einer der gängigen Zigarettenmarken googeln).

Man darf auch als Händler eine Website betreiben und dort angeben, welche Produkte man im Sortiment hat (siehe auch die Seiten des Trafikgroßhandels).

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102 Kommentare

      1. Hallo ich möchte einen akkutraeger in England oder Amerika bestellen. Wohne in Österreich kann ich das oder was muss ich beachten .zoll
        Usw .

        1. Hallo Gerald,
          grundsätzlich kannst du als Privatperson einen Akkuträger aus den USA oder Amerika bestellen. Du musst jedoch darauf achten ob dieser in Österreich zum Verkauf zugelassen ist.

          Bis 20.Mai waren wir noch in einer rechtlichen Grauzone wo das meiste ohne Probleme durch den Zoll kam, doch inzwischen wird streng kontrolliert, dass heißit es wird bald eine Zolldatenbank geben in der alle Geräte gelistet sind. Es kann also folgendes passieren: Wenn der Zoll die Warenlieferung kontrolliert und als E-Zigarette einstuft und es sich um einen Händler aus der EU oder den USA handelt bzw. generell ein Land mit dem es ein aufrechtes Handelsabkommen gibt. Dann wird die versuchte Einfuhr entgegen dem Versandverbot zur Anzeige gebracht (der Händler wird angezeigt).

          Wenn es sich nicht um einen verbotenen Gegenstand handelt, und du mit der Rechnung nachweist, dass du es legal und nach bestem Wissen und Gewissen erworben hast (das TNSRG gilt nur für juristische Personen nicht für private), dann wirst du deine Ware nach der Zollprüfung sehr wahrscheinlich erhalten.

          Wenn es sich um einen verbotenen Gegenstand handelt(z:b:ein Plagiat) , dann wird dieser wie eine Fake Gucci Tasche vom Zoll vernichtet.

          Du solltest also auf jeden Fall Käuferschutz nutzen um dir im Fall der Fälle dein Geld zurück zu holen.

          Aufgrund der Wartezeiten beim Versand und Zoll plus der Gebühren vom Zoll, solltest du vorher immer abwägen ob du das Produkt nicht auch von einem österreichischen Händler erhalten kannst. Ist keiner in deiner Nähe, bieten die meisten die möglich der Onlinezahlung, Abholen kann es dann ein Freund oder Botendienst, der es an die weiterleitet.

      2. Hallo! Ich bin 15 & wollte mich erkunden wie es mit dem Verkauf für mich aussieht. Ich möchte zum Dampfen anfangen aber OHNE NIKOTIN. Kann ich mir jetzt einfach in einem Dampfergeschäft in Österreich eine E-Shisha kaufen?

        1. Auch wenn es kein gesetzliches Verbot des Verkaufs an Minderjährige gibt, verkaufen die meisten Händler nicht an Minderjährige. Mit 15 darfst du noch nicht mal rauchen und daher besteht ja nun auch nicht die Notwendigkeit einer E-Shisha. Die E-Shisha/E-Zigarette wird in erster Linie von langjährigen Rauchern als Alternative verwendet.

          1. Und warum habe ich nicht die Notwendigkeit? Warum essen wir Menschen Obst, Schokolade oder etliches? – Weil es einfach schmeckt. Und das tut eine nikotinfreie EShisha auch. Außerdem wurde schon belegt dass in einer EShisha Stoffe entahlten sind die wir tagtäglich zu uns nehmen. Von daher ist Nikotinfrei Dampfen kein Problem. Lg

      3. darf ein Freund aus Deutschland für mich ein Liquid bestellen und es mir nach Österreich weiterschicken? Habe eine neue Lieblingssorte, die es in Österreich nicht gibt.

          1. Servus zusammen,

            ich bin zur Zeit als Expat in Ö wenn ich das richtig verstehe kann ich in D ganz normal online einkaufen und mir die Sachen dann per Post von z. B. meinem Bruder oder meiner Freundin schicken lassen (Base, Aroma. Liqiud und Zubehör wie Flaschen, Taschen usw.)?

            Vielen Dank und Grüße vom Piefke in den Alpen.

  1. Danke für die gute Erklärung!

    Welchen Gewerbeschein braucht denn ein Händler der an eine Trafik oder einen Greißler liefern möchte? Auch Handel mit Waren aller Art?

    1. Das kommt darauf an. Wenn du etwas herstellst, brauchst du einfach dafür den passenden Gewerbeschein.
      Zum Beispiel für Driptips gibt es Kunsthandwerk als Gewerbe. Hier empfehle ich dir die Liste der freien Gewerbe der WKO zu studieren.
      Für den Handel mit anderen Händlern brauchst du keinen Extraschein, nur ein Gewerbe musst du ausüben.
      Handel mit Waren aller Art brauchst du, damit du an Privatkunden verkaufen kannst (hier brauchst du im Zweifel aber eine Registrierkassa).

      1. Das ging ja schnell….:)
        Danke!!!

        Also wenn ich keinen Extraschein brauche um an andere Händler zu verkaufen, dann genügt da zB auch, wenn man zB einen Tischlereibetrieb hat? …obwohls ganz ein anderes Gewerbe ist…?

        Ich werde mir die Liste der WKO mal durchschauen zwecks der Herstellung…..

        1. Wenn du als Tischler zum Beispiel Dampferständer herstellst, dann ist das ausreichend. Du könntest diese dann zum Beispiel an IKEA verkaufen (okay das ist natürlich schwerer, weil du keine Massenproduktion hast), aber an kleine Einzelhändler und natürlich an Dampfershops kannst du diese verkaufen.

  2. Hallo, kannst Du mir vielleicht sagen, wie es mit einem Privatverkauf eines gebrauchten Akkuträgers von D nach Österreich aussieht?

  3. Hallo Lilith, wenn ich ein Gewerbe habe oder sogar eine Trafik darf ich dann von einem Händler Liquide und Ezigarettten bestellen?
    LG Franz

    1. Hallo Franz, ja mit Gewerbeschein, darfst du weiterhin bestellen. Hierzu musst du beim jeweiligen Shop einen Händlerzugang beantragen und deine UID Nummer angeben.

      Lg Lilith

  4. Hallo,

    Wir siehts denn in Zukunft mit Basen aus? Bzw den Abfüllmängen und der Begrenzung des Nikotingehaltes pro Milliliter?

    Lg und Danke

    1. Hallo Florian,
      Basen mit Nikotin werden in Österreich wie Liquids behandelt.
      Das heißt nach dem Abverkauf der noch bis 20.5.2017 möglich ist, erhält man Nikotinbasen nur noch in 10ml Fläschchen mit maximal 20mg Nikotin pro ml.
      Liquids und Basen ohne Nikotin sind im österreichischen Tabakgesetz noch nicht mengenbegrenzt, müssen aber ebenso registriert werden.
      Es wird also wohl auch hier eher nur noch 10er Fläschchen geben, da es in der Produktion einfacher ist.

      Reines VG oder reines PG ist nicht betroffen und kann weiterhin in Großmengen bezogen werden.

      Ich hoffe, dass hilft dir weiter.

      LG Lilith

    1. Das ist korrekt. 0er Basen und Liquids sind gesetzlich nicht betroffen. Wie der einzelne Hersteller es regelt ist eine andere Geschichte. Basen wird es bei vielen weiterhin in Großgebinden geben. 0er Liquids werden vermutlich eher angepasst an den Rest. Aber wir können hier nur abwarten. Gut möglich, dass die Amerikaner ihre Liquids in größeren 0er Flaschen anbieten und Nikotinshots dazuliefern.

  5. Auf welcher juristischer Grundlage darf weiterhin Liquid, Mods, Tanks etc in speziellen Geschäften an den Endverbraucher (also B2C) verkauft werden wie es ja weiterhin in der Praxis passiert?

    1. Hallo Sten0r,
      aktuell aufgrund der Übergangsfrist.
      Alles was bis 20.11.16 produziert wurde, darf bis 20.5.17 abverkauft werden.
      Das gilt für Geräte und für Liquids und Basen in großen Gebinden.
      Aber wenn man Geräte nach dem 20.5.17 nahtlos weiterverkaufen möchte, müssen diese am 20.11. registriert worden sein, damit sich die 6 Monatsfrist ausgeht.
      Wer seine Gerät später registriert hat dann eine Wartefrist.
      Beispiel: das Liquid Milkman (egal welches) wurde vielleicht erst am 1.12. angemeldet. Dann darf es erst ab 1.6. (Zustimmung der Registrierungsstelle vorausgesetzt) wieder verkauft werden und nur noch in 10ml.
      Das heißt bis 20.5. kann man das alte 30 ml Milkman verkaufen und dann muss man 10 Tage still halten bevor er die 10ml verkaufen darf.

    2. Hallo Sten0r,
      aktuell aufgrund der Übergangsfrist.
      Alles was bis 20.11.16 produziert wurde, darf bis 20.5.17 abverkauft werden.
      Das gilt für Geräte und für Liquids und Basen in großen Gebinden.
      Aber wenn man Geräte nach dem 20.5.17 nahtlos weiterverkaufen möchte, müssen diese am 20.11. registriert worden sein, damit sich die 6 Monatsfrist ausgeht.
      Wer seine Gerät später registriert hat dann eine Wartefrist.
      Beispiel: das Liquid Milkman (egal welches) wurde vielleicht erst am 1.12. angemeldet. Dann darf es erst ab 1.6. (Zustimmung der Registrierungsstelle vorausgesetzt) wieder verkauft werden und nur noch in 10ml.
      Das heißt bis 20.5. kann man das alte 30 ml Milkman verkaufen und dann muss man 10 Tage still halten bevor er die 10ml verkaufen darf.

    1. Hallo Niko,
      Als Verbraucher darfst du alles bestellen. Das Gesetz gilt für Händler und Hersteller. Der Zoll kontrolliert stichprobenartig. Wird deine Sendung kontrolliert, geht diese zurück an den Absender.

      Für dich entstehen dann keine Kosten. Wird die Sendung freigegeben (wenn es sich um Akkus handelt die nicht unter das Gesetz fallen) kann es sein dass du Zoll nachzahlen musst. Oft übernehmen das die Versandpartner für dich, aber gegen Gebühr von mindestens 10 Euro. Das heißt du zahlst bei Lieferung den Zoll an den Lieferanten.

      Ich empfehle daher nur kleine Mengen zu bestellen. Unter 25 Euro ist kein Zoll zu zahlen. Genaue Informationen zu Einfuhrzöllen findet man bei Post und anderen Anbietern auf der Homepage (FedEx hat eine gute FAQ dazu).

  6. Hallo,
    ich hätte da noch eine Frage bzgl. dieser 6 Monate-Frist.
    Muss man das so verstehen:
    Wenn ich jetzt ein Händler wäre der an Endkunden verkauft und der Kunde möchte einen Dampfer (z.B. Joyetech) kaufen der aber vor dem 20.11. produziert worden ist – darf ich diesen dann nur bis zum 20.5. verkaufen?
    Und wie sieht es mit Dampfer aus die nach dem 20.11. produziert worden sind, muss ich den dann als Händler registrieren oder macht das der Hersteller und ich kann die dann von ihm beziehen und an den Endkunden weiterverkaufen?

    1. Was die Übergangsregelungen anbelangt, so betreffen die nur die Eigenschaften der Produkte. Das hat mit der Mitteilungspflicht nichts zu tun. Die Mitteilungspflicht für Produkte hat bereits am 20.05.2016 gegriffen… ab da bestand die Verpflichtung. Die November-Frist für den Abverkauf bereits produzierter Produkte diente vor allem dem Zweck, den Händlern das halbe Jahr ihre Geschäftstätigkeiten mit ihren Produkten weiter zu ermöglichen.

      Als Händler musst Du Produkte, die Du importierst, wie vorgeschrieben mitteilen. Beziehst Du sie von einem Zwischenhändler (nach dessen eigenem Import) oder einem inländischen Hersteller, so muss DIESER der Mitteilungspflicht nachgekommen sein. Stellst Du als Händler z. B. Liquids selbst her (da reicht schon das Abfüllen oder aromatisieren), dann bist Du auch in der Mitteilungspflicht.

  7. Hallo darf ich als Endkunde jetzt zb aus Deutschland 5 liter 48 mg Bunker Base bestellen oder gibts da schwierigkeiten dann in Österreich oder muss ich gar Strafe zahlen ?

    1. Als Endkunde droht dir keine Strafe, es wird aber schwer einen Händler zu finden, der dir Base schickt. Der Versandhandel ist untersagt und der deutsche Händler muss mit einer Strafe rechnen wenn er was schickt.

    1. Da Avoria in Deutschland sitzt, musst du keinen Zoll zahlen.
      Ich selbst habe aus Deutschland die 5 Liter Kanister VG und PG bestellt, alles ohne Probleme, da es erstens nicht in die TPD2 fällt und innerhalb der EU ist.

      Lg Lilith und sorry für die späte Antwort (hatte keine Benachrichtigung erhalten).

    1. Hallo Mula,
      das kann dir dein Chef gestatten. Da Dampfen im Nichtaucherschutz aber wie Rauchen behandelt wird, reicht ein Mitarbeiter der dagegen ist und der Chef hat keine Entscheidungsfreiheit mehr.

  8. Hallo,

    Händler ist ja nicht gestattet nach Österreich zu versenden. Darf man dann, wenn man Kontakte in Deutschland hat denen das liefern lassen und die bringen das nach Österreich mit?

  9. Hallo, wie sieht es jetzt eigentlich aus mit Bestellungen von Akkuträgern oder Verdampfern von China nach Österreich. Darf ich als Österreicher (Endverbraucher) mir in China E-Zigaretten und Zubehör bestellen? und wenn die Ware dann beim Zoll landet bekomme ich sie (wenn ich eventuelle Zollgebühren auch bezahlem würde)? Ich dachte das ich nichts bestellen kann/darf vom Gesetz her. LG

    1. Als Endnutzer darfst du jedes legale Produkt aus dem Ausland einführen. Jedoch gilt für E-Zigaretten genauso wie für Tabak ein Versandverbot. Du hast keine Strafen zu befürchten. Der Zoll ist jedoch angewiesen nichts mehr am Privatkunden durchzulassen. Jedoch ist nicht immer möglich das zu überprüfen. Wenn du vom Zoll kontaktiert wirst, lässt du ihnen die Rechnung zu kommen. Ob hier seitens chinesischer Händler getrickst wird und deshalb immer noch was durchkommt, kann ich nicht sagen.

      Wenn du bereit bist Zoll und die Zusatzgebühr des Versanddienstleisters (meist 5 bis 10 Euro) zu zahlen,dann heißt es probieren geht über studieren.

  10. Hallo.
    Darf ich mir nach Österreich 1 Liter 72er Basis (aus GB)bestellen? Die Seite die das verkauft, verkauft nur Verpackungsmaterial und einige andere Chemikalien ist also keine spezielle Dampfzubehörseite.
    MfG

    1. Hallo Lukas,
      das derzeitige Gesetz gilt nur für Gewerbetreibende im In und Ausland.
      Du darfst Base bestellen. Ob diese aber zugestellt wird oder vom Zoll abgefangen wird, kann man nicht sicher sagen.
      Wenn dem Händler das Gesetz bekannt ist wird er dir als Privatperson keine Base schicken, da ihm empfindliche Strafen drohen.

      Ich hoffe das hilft dir weiter und rate dir stattdessen deine Basen wenn möglich im lokalen Handel vor Ort zu erwerben.

      Lg

      1. Danke für die Antwort, aber eine Frage hätte ich noch: Wenn ich es bestellen darf(oder war mit „dürfen“ nur gemeint, dass mir keine Strafen drohen?), wieso sollte der Zoll es dann abfangen?

        1. der Zoll darf nur gewerbliche Versendungen durchlassen.
          Bisher sind die meisten Pakete im Freundeskreis immer durchgegangen, nur weiß man nicht ob die Händler dann Strafen bekommen haben.

          Da E-Zigaretten und Liquids nicht illegal sind kann man dir das bestellen nicht verbieten.
          Aber man kann es dem Händler bei Strafe verbieten, deshalb können die Pakete abgefangen werden.

          Nutze im besten Fall sichere Zahlungsmethoden, damit du nicht zahlst und dann keine Ware kriegst.

          1. Gut, der Händler bietet PayPal Zahlungen an, damit sollte das passen.
            Vielen Dank für die Auskunft!
            LG

  11. Hallo.

    Ich komm aus Österreich und ich hab mir jetzt schon ein paar mal nikotinhaltige Liquids aus der UK nach Österreich liefern lassen. Ich vermute mal der Händler macht sich damit strafbar jedoch mir als Privatperson kann hier nichts passieren …oder liege ich da falsch? Wie sieht die Rechtslage nach dem Brexit aus bezüglich Zoll etc?

    LG.

    1. Da liegst du richtig. Nur der Händler macht sich strafbar. Da britische Waren aber noch nicht im Zoll landen, wird es keine Probleme geben. Was sich Großbritannien im Brexit bezüglich Warenverkehr aushandelt, kann man nur abwarten. Der Austritt wird aber noch ein paar Jahre dauern. Da GB aber auch die TPD2 hat, wird es ab 20.5. Keine Vorteile mehr geben, wenn man dort bestellt.

  12. Hallo

    Ich habe diese Woche bei einem Hersteller in Slovenien probeweise ein paar nikotinfreie Liquids bestellt, welche ich bald in meinem Onlineshop verkaufen wollte. Zum Glück hab ich das noch nicht gemacht.

    Es hört sich vielleicht naiv an, aber ich dachte bis heute das der Onlinehandel mit nikotinfreien Liquids möglich ist und die Novelle von 2016 nur nikotinhältige Liquids betrifft. Sollte nur ein Zusatzprodukt in meinem Shop sein, deswegen hatte ich mich bis heute mit der Gesetzgebung dazu nicht sonderlich auseinandergesetzt… Als ich vorhin die Novelle des Tabakgesetzes gelesen habe, habe ich mal blöd geschaut..

    Eine anderes Unternehmen verkauft diese gleichen Liquids aktuell ebenfalls online in seinem österreichischen Webshop von Wien aus, jedoch als aromatisches Duftöl auf PG/VG Basis deklariert, mit dem Hinweis, dass dieses Liquid nicht eingenommen werden darf.

    Auch ich wollte mein Liquid als Duftöl, welches nicht zur Einnahme bestimmt ist vertreiben, da ein Zusatzstoff enthalten ist, der momentan noch nicht als Lebensmittel zugelassen ist, sonst jedoch legal ist. (und ungefährlich)

    Nachdem ich das Gesetzt jetzt gelesen habe, bin ich mir nicht sicher, ob dies noch möglich ist? Dürfte ich um eine kurze Einschätzung bitten?

    Und falls nein, darf ich auf meiner eigene Seite den Artikel präsentieren/bewerben und darauf Hinweisen, wo man ihn offline in einem Partnershops kaufen kann? Weil für mich das „bewerben“ nicht ganz nachvollziehbar ist.

    Vielen dank und liebe Grüße

    1. Also grundsätzlich könntest du natürlich das Gesetz umgehen, wenn dein Produkt nicht offensichtlich zum Dampfen gedacht ist. Allerdings wie lange geht das gut, bevor die erste Anzeige ins Haus flattert. Ich würde es dir nicht empfehlen.
      Was das präsentieren auf der eigenen Homepage angeht, besteht kein Konflikt. Du hast natürlich das Recht eine Homepage zu betreiben auf der deine Produkte genannt sind und wo man diese erwerben kann.

      Da es sich um deine Firmenwebsite handelt ist es keine kommerzielle Werbung.

  13. Mir erschließt sich diese Logik nicht ganz. Als Privatperson darf ich mir also offensichtlich E-Liquids aus dem Ausland (USA) bestellen und der Händler darf sie nach amerikanischen Recht auch international versenden. Das österreichische Händler ein Versandverbot haben, wird den amerikanischen Händler nicht interessieren, er ist ohnehin nich greifbar für die österreichische Justiz und darf ja laut amerikanischen Recht auch international versenden. Also ist es für den Händler legal, für mich als Privatkunden legal und zudem ist es ein legales Produkt. Wieso also sollte der Zoll also das Recht besitzen, diese Sendung abzufangen? Zudem wird das Produkt ja auch neutral verpackt, der Zoll kann also auch garnicht beurteilen, ob das Paket von einem Händler oder einer Privatperson versendet wurde…?? Selbst wenn sie rein sehen werden sie das nicht beurteilen können, es mag zwar ein Produkt und eine Rechnung im Paket sein, aber dennoch kann dieses Paket ja auch privat verschickt sein (sogar dann, wenn der Händler als Absender angegeben ist)???

    1. Na ja, wenn man es nüchtern betrachtet, dann passt das alles doch schon.

      Klar, es ist nicht verboten, sich als Österreicher in Österreich bei einem Händler im Ausland z. B. Liquid zu bestellen. Verboten ist es für den Händler jedoch, diese Bestellung anzunehmen und auszuführen, weil man sich als Händler beim Export an die geltenden Einfuhrbestimmungen und gesetzlichen Handelsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes halten muss. Fliegt so eine verbotene Lieferung auf und es ist der als Beispiel genannte amerikanische Händler, so wird es letztlich keine strafrechtlichen Konsequenzen für ihn haben, aber es entstehen Kosten, weil das Produkt z. B. vernichtet wird (oder es wird auf Wunsch – sofern möglich – zum Händler zurückgeschickt… auch seine Kosten, die da anfallen).

      „Neutral verpackt“ funktioniert aus dem Nicht-EU-Ausland eben nicht, weil eine Zolldeklaration erforderlich ist. Aus der geht dann hervor, dass es sich um einen Händler handelt, der liefert (er wird das nicht, um die Sendung durchzubekommen, als „Privatmensch-Sendung“ und „Geschenk“ tarnen, denn das wäre auch in Amerika illegal… da hängen die Steuer und Handelsbehörden dran).

      Damit funktioniert das nicht…

      1. Danke für die Antwort! Die Regelung ist für mich dennoch fragwürdig, zumal es mir einfach nur mehr Kosten verursacht. Ich muss meine Bestellung nun an einen Bekannten in Deutschland schicken lassen und der sendet es dann privat (und legal) an mich nach Österreich.
        Geholfen wird so niemandem, meinen Einfuhrzoll bezahl ich jetzt eben an Deutschland und nicht an Österreich, zudem hab ich zusätzliche Versandkosten von Deutschland aus und meine Bemühungen das rauchen aufzuhören werden erschwert… Zudem bin ich so genervt, das ich gern eine rauchen würd 😉
        Danke nochmal für die Antwort!

  14. Möchte 4 Akkuträger über cigabuy bestellen kommt gesamtkosten+ versandkosten 143 euro auf was muss ich aufpassen welchen lieferdienst soll ich da am besten wählen
    kann es passieren das es nie ankommt ?????

    1. Hallo Manuel,

      ich weiß nicht aus welchem Land cigabuy versendet, daher kann ich die Frage nicht beantworten. Innerhalb der EU sollte eine Lieferung jedenfalls ankommen.

      Außerhalb wird der Zoll die Lieferung überprüfen. Je nachdem wie die Sendung deklariert ist, wird entschieden ob sie zugestellt wird.

      Wenn die Zolldeklaration unvollständig wirst du kontaktiert und musst die Rechnung schicken.

      Wenn entschieden wird dass die Einfuhrbestimmungen verletzt wurden dann wird der Zoll das mit dem Versender klären und du wirst die Lieferung nicht erhalten.

      Deshalb ist es gut Paypal oder Kreditkarte mit Käuferschutz zu verwenden, damit du dein Geld jedenfalls zurück erhältst.

      Bisher schien dies aber auch direkt mit dem Händler (bei cigabuy weiß ich es eben noch nicht) kein Problem sein.

      Die meisten die versenden kennen das Risiko und wälzen es nicht auf die Kunden ab.

      Ich habe selbst erst wieder eine private Bestellung erhalten. Ohne Gebühren oder Probleme. Nur mit einer Woche Wartezeit als diese beim Zoll war.

      Wenn du etwas dringend brauchst dann solltest du zu einem lokalen Händler gehen, bzw einen Abholdienst nutzen der deinen Einkauf vom Shop holt und dir bringt bzw. schickt.

      Einzig bei der Schweiz ist sogar privater Versand schwierig. Dort würde ich also nicht bestellen.

      1. Oke komme aus österreich wo der online Handel zwar verboten ist verstoßen tut meine Lieferung aber nicht automatisch damit gegen die Einfuhr Bestimmungen ?
        Also besteht selbst die Möglichkeit das Paket zu erhalten selbst wenn es beim zoll landet.
        Habe über dhl bestellt soweit ich weiß machen die die Abwicklung

  15. Den Verstoß begeht nur der Versender weil er als Firma ab das TNSRG gebunden ist.

    Die Chancen stehen gut dass du deine Bestellung bekommst. Vor allem wenn es sich nur um Akkuträger handelt.

    Hier ist der Zoll nicht zwingend in der Lage die Geräte eindeutig der E-Zigarette zuzuordnen.

    Meine Lieferung kam mit Postnl und wurde der österreichischen Post übergeben. Ich kann hier nur von meiner Erfahrung berichten da ich ebenfalls Akkuträger und zusätzlich Coils bestellt habe.

    Grundsätzlich ist alles was nur Ersatzteil ist und da zählen Coils dazu, unproblematisch.

    Bei Akkuträgern is es ein Glücksspiel. Bei Verdampfer oder Komplettsets denke ich nicht dass es noch klappt.

  16. Hallo, ich hätte da eine Frage zur Registrierung der neuen Geräte.

    Sagen wir ein Hersteller lässt seinen neune Akkuträger XY Registrieren und nach 6 Monaten bringt er ihn in Umlauf.

    Muss dabei dann jedes einzelne Gerät vom diesem Typ XY Registriert sein oder schickt er quasi 1 Gerät ein und dieses wird Registriert und er kann dann ab Zeitpunkt der Freigabe alle seine 10000 Produzierten Geräte an die Händler weiterverkaufen?

    Danke

    1. Der Irrglaube ist erstmal dass man irgendwas einschicken muss. Bisher muss man als Hersteller selbst alle Untersuchungsergebnisse zum Gerät in das Registrierungsformular beim EU-CEG eingeben.

      Das Gerät muss nicht eingeschickt werden.
      Ob die angegebenen Werte stimmen wird nur stichprobenartig nach der Freigabe geprüft.
      Wenn also bei einer Stichprobe festgestellt wird, dass das Gerät nicht den EU Anforderungen entspricht, kann es im schlimmsten Fall zur Vernichtung kommen. Im besten Fall nur zur vorübergehenden Beschlagnahme des Bestandes bis zur Entscheidung im Einzelfall.

      Wird entschieden, dass ein Produkt vom Markt genommen werden muss und es ist das erste Mal, wird es dem Hersteller überlassen dies zu erledigen und man die Ware theoretisch immer noch in Drittländer verkaufen.

      Ich hoffe das hilft dir ein wenig weiter.

      Weitere Informationen findest du unter https://ec.europa.eu/health/euceg/introduction_de

      Lg

      Lilith

  17. Funktioniert es eigentlich noch sich über gearbest germany express die Sachen zu logoix liefern zu lassen und sich nach österreich nachsenden zu lassen bei germany express wird die Sendung ja aus der eu versendet ?

    1. Gute Frage, ich hab via Netherlands Express bestellt und es kam zum Zoll und ging dann durch und diesmal habe ich EU Express probiert, da kommt es angeblich auch aus dem EU Warehouse. Bisher schaut die Sendungsverfolgung gut aus. Ob es da ohne Zoll weitergeht kann ich aber erst in ein paar Tagen sagen.

      Wichtig ist, dass das EU Warehouse in Manchester liegt und dass sich das mit dem Austritt der Briten bald mal ändern wird. Danach wird es vermutlich nur noch gehen innerhalb der EU (also nur tpd2 konform ) zu bestellen und als Österreicher bleibt uns dann nur noch der Umweg über Logoix.

      Wir können nur abwarten wie es sich entwickelt.

  18. Hallo Lilith,

    ich will für ein Deutsches Liquid Unternehmen an Österreichische Traffiken und Dampfshop Liquids verkaufen(B2B)
    Gibt es da etwas spezielles was ich dabei beachten sollte?
    Einen Gewerbeschein besitzen die Shops also dürfte das kein Problem sein oder?

    Azoria z.b verkauft auch Liquids an Österreichische Dampfshop. Die Verpackung/Behälter sind genau die gleichen.

    Mfg

    1. die Liquids müssen vor 6 Monaten für den österreichischen Markt registriert worden sein und müssen die österreichischen Warnhinweise tragen.

      Dann spricht nichts gegen den Vertrieb an Händler in Österreich.

      Lg Lilith

      1. Also die Liquids die in Deutschland registriert sind müssen auch nochmal separat für den Österreichischen Markt registriert werden?

        Mfg

  19. Ich weiss dumme Frage nach den ganzen Antworten hier, ich blick nur noch nicht recht durch.. mir hatten schon einige Verkäufer aus Namhaften Dampfershops erklärt sie hätten mehrere hundert Euro strafe bezahlt, weil sie aus China bestellt hätten. Jetzt war ich natürlich abgeschreckt das ich zb von Gearbest oder Fasttech etwas bestelle.

    Könnte etwas Wahres dran sein, oder diente es nur als Abschreckung das ich das Geld bei ihnen liegen lasse?

    Das würde ja für mich als Endkunde heissen, das ich Verdampfer, Akkuträger, Coils usw bestellen kann ohne das ich mit Strafen rechnen kann bzw muss?

    1. In Österreich kannst du alle legalen Artikel, also was du hier auch bekommen kannst bestellen. Das TNSRG gilt nur für Gewerbe nicht für Private.

      Keine Angst also.

  20. Darf man Duftöle in den Usa bestellen und nach Österreich liefern lassen (Privatperson) – kleine Menge ??

    Vielen Dank

    1. Wenn sie als Duftöle deklariert sind kann ich es nicht beantworten. Da die Frage ist ob es Substanzen sind die in Österreich verboten sind.

      Aromen kannst du jedenfalls bestellen. Da gibt’s für Europa zum Beispiel die RF Versionen von Capella um den europäischen Standards zu entsprechen.

      Bei Liquids ist auch die Deklaration die Frage. Sind diese als Aromen(ohne Nikotin deklariert) dann gehen sie problemlos durch. Sind sie aber Nikotinhaltig und das steht meist ja drauf, dann ist die Zuordnung zu E-Zigaretten möglich und das Versandverbot ist verletzt.
      Sehr wahrscheinlich erhältst du deine Ware trotzdem, das Versandhandelsverbot nicht mit Eibfuhrverbot gleichzusetzen ist.

  21. Hallo ! Vielen dank erstmal für die Infos!

    Ich habe mir aus China zwei Akkuträger und einen Dampfkopf bestellt ! Laut Zoll wurde die Ware beschlagnahmt und wir vernichtet !

    Ist das möglich ?!

    Vielen Dank

    1. Hallo Stefan,
      es ist das erste Mal, dass ich von einer tatsächlichen Beschlagnahme höre. Aber ja es ist möglich und rechtlich leider durch das österreichische Gesetz gedeckt.

      Kontaktiere am besten sofort deinen Händler, eventuell kann dieser noch etwas für dich tun, bzw. dir dein Geld zurücküberweisen.

      Wenn du mit Kreditkarte oder PayPal mit Käuferschutz bezahlt hast, kannst du diesen natürlich auch in Anspruch nehmen, aber versuche es erst mit dem Händler zu regeln.

      Wenn es sich um einen der großen bekannten Händler handelt, wird er sicher eine Lösung suchen die für dich passt, da er ja sonst mit dem Verlust vieler österreichischer Kunden rechnen muss, und so die Möglichkeit hat eine Lösung zu finden, wie der Versand weiterhin funktioniert.

  22. Schön dass es so eine Plattform wie eure hier gibt!

    Mein Herausforderung;
    Ich habe in China E-Shisha Köpfe der Marke Square bestellt, als Unternehmer mit Gewerbe für Handel mit Waren aller Art, einer Eori Nummer für den Import.

    Der Zoll hat die Ware beschlagnahmt mit dem Hinweis, dass man solche Produkte nicht importieren darf.

    Wie soll ich sonst an Ware kommen für einen geplanten offline Shop mit Geschäftslokal? Hat auch seit dem Artikel oben etwas geändert? Wie kommt ein Shop sonst an seine Ware?

    Weil ich als Firma importieren wollte und nicht als Konsument, hat mich der Zoll zusätzlich angezeigt.

    Bin ziemlich verzweifelt, weil ich dachte mich ausführlich informiert zu haben und das Verbot ja nur für B2C gilt.

    Wie ist eure Einschätzung und vor allem welcher der vielen Strafrahmen gilt? Wirklich 7.000 Strafe minimum?

    Danke für eure Inputs

    1. Hallo, Mario
      Ohne genaue Kenntnis welche Ware du importieren wolltest kann ich das schlecht einschätzen.

      Ist die Ware TPD2 zertifiziert für Österreich? Falls ja sende dem Zoll die Daten (EC-ID sollte reichen) und zusätzlich kontaktiere noch die AGES.

      Wenn du selbst Ware importierst musst du dich im EU-CEG registrieren und bekommst eine Nummer zugewiesen. Diese musst du auch vorweisen.

      Dann sollte der Zoll kein Problem mehr sein. Auch nicht registrierte Produkte kann man grundsätzlich importieren wenn nicht der Vorsatz diese an Endkunden zu verkaufen besteht.

      Wenn du eine Anzeige erhältst musst du natürlich Widerspruch einlegen da du nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hast.

      Gerne kannst du uns hier oder per Mail auf dem laufenden halten was sich ergeben hat.

      1. Vielen Dank für die Antwort, hab leider keine Benachrichtigung erhalten, deshalb die späte Ergänzung.

        Also wie oben beschrieben sind es SQUARE E-Shisha Köpfe, die zu Hauf in ganz Österreich in den Läden auch verkauft werden.

        Der Zoll hat das beschlagnahmt und mich angezeigt. Habe mit dem Leiter der Abteilung im Ministerium für Gesundheit gesprochen und er lässt den Fall prüfen. Die Wirtschaftskammer hat mir in der Zwischenzeit bestätigt, dass ich alles beachtet und richtig gemacht habe.

        Der Zoll in Klagenfurt kennt sich anscheinend nicht aus und behauptet, auch als Firma darf man nichts mehr importieren. Jeglicher Versandhandel auch unter Unternehmern sei verboten. Dann frag ich mich, wie die Händler mit Shops das nur auf sich nehmen können, zu Fuß von China alles nach Österreich zu bringen :-).

        Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Zertifizierung gibt, da sowohl in Shops, als auch auf einschlägigen Plattformen in Österreich die Shisha Köpfe (ja auch zum Versand) angeboten werden.

        Jetzt geht das alles seine Wege. Halte euch auf dem Laufenden was weiter passiert.

        1. Ja also wenn du Sachen beruflich importierst musst du dich immer selbst absichern. Nicht aufgrund des Sortimentes anderer darauf schließen, dass es passt.

          Aber wie du selbst sagst, hier war der Zoll wohl übereifrig und es wird sich zu deinen Gunsten klären.

          Nimm weiterhin jede Unterstützung seitens der WKO in Anspruch. Bezahle keinesfalls eine Strafverfügung, da du in deiner Darstellung definitiv im Recht bist.

          Ich freue mich auf positive Neuigkeiten von dir.

  23. Habe auch eine Frage…
    Habe mir einen Akkuträger bei AliExpress bestellt, der in Österreich noch nicht erhältlich ist… Zusätzlich dazu 2 Verdampfer, die hier aber auch erhältlich wären, allerdings kommen diese von anderen Händlern innerhalb von AliExpress… Bekomme ich diesen Akkuträger überhaupt?? Was wird mit den Verdampfern passieren??

    Danke schonmal!!

    1. Hallo Andreas,

      Als Privatperson ist das Bestellen im Ausland aktuell einfach ein Glücksspiel. Du bestellst und bezahlst und wenn der Zoll genauer hinsieht wird die Ware beschlagnahmt und der Händler angezeigt (was denen in China natürlich egal ist, die zahlen einfach nicht), aber je nach Warenwert kann es sein, dass du keine Rückzahlung vom Händler für die nicht erhaltene Ware bekommst und hast natürlich genauso wenig Chancen gegen den Händler in China was zu machen. Du hast die Bestellung in dem Wissen dass es eigentlich nicht erlaubt ist getätigt.

      1. Mittlerweile werden wohl auch private die online bestellt haben angezeigt und bestraft !gibt es dazu schon erfahrungsberichte ? Was steht mir bevor ? Mein akkuträger wurde mitte jänner eingezogen und heute kam ein brief von der evidenzstelle der post mit vermerk das es angezeigt wird etc … hatte das schonmal jemand ?

  24. Hallo.

    Ich bin aus Österreich und habe schon öfters was in China bestellt.

    Kurz vor Weihnachten ist ein Packerl mit 5 Verdampfern (66 Euro Wert) beim Zoll hängen geblieben, ich bekam ein Schreiben mit dem Hinweis das es sich um Teile elektrischer Zigaretten handelt und diese vernichtet werden.

    Nun heute, ein halbes Jahre später bekomme ich einen Brief vom Magistrat Wien.

    Darin steht geschrieben das gegen mich Anzeige erhoben wird und ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet wurde, auf Grund von Verstoß gegen § 2a TNRSG.

    Ich habe mich auf die vielen Aussagen im Internet verlassen das es für Private Verbraucher straffrei ist.

    Hat jemand einen Tipp für mich was ich machen kann oder wie ich reagieren kann?

    Schöne Grüße

    1. Erstmal solltest du einen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Wenn du keine entsprechende Versicherung hast kannst du es auch bei Arbeiterkammer und Konsumentenschutz probieren.

      Ich denke nach wie vor, dass du eigentlich nicht belangt werden kannst. Eine Verfahren ist ja noch kein Urteil.

      Denn du hast ja die Ware nicht in Verkehr gebracht sondern der Händler. Was anderes wäre es wenn du Zigaretten über selbst über die Grenze bringst.

      Das Gesetz regelt Herstellung und Inverkehrbringen. Als Privatperson kannst du nichts in Verkehr bringen, außer man unterstellt dir Handelsabsicht, was bei 5 Verdampfern (vermutlich nicht 5 gleiche) und 66 Euro kaum vorstellbar ist.

      Wenn es sich um deine eigene private Bestellung handelt, dann stell dich dumm und mach klar, dass dir nicht bewusst war, dass du das nicht bestellen darfst (du darfst alles bestellen was nicht eindeutig illegal in Österreich ist, wie Drogen oder Waffen).

      Mehr kann ich dir mangels Rechtsausbildung nicht sagen. Bitte halt uns auf dem laufenden.

  25. Hallo,

    ich habe einen Bekannten in Österreich. Dieser hat Schwierigkeiten vor Ort die Liquids und Coils zu beschaffen, die er möchte bzw. benötigt.

    Darf ich Ihm bedenkenlos von mir selbst gemischte Liquids und von mir hier in Deutschland erworbene Coils zuschicken?

    Es ist kein Geschäftsgewinn, also lediglich die Selbstkosten werden hierfür erstattet.

    1. Da es sich um private „Geschäfte“ handelt, ist das völlig in Ordnung Daniele.
      Ist wie mit dem Verkauf von Altbeständen über Ebay und Co.

      Ich hab selbst erst kürzlich ein Liquid von Wien nach Berlin geschickt, weil meine Freundin es beim Wienbesuch hier vergessen hat. Ging ohne Verzögerung ans Ziel. Und das Geld geflossen ist, geht ja in deinem Fall keinen was an.
      Du erstellst ja keine eigene Rechnung.

  26. Hallo.

    Ich möchte weg von der klassischen zigarette und bin jetzt auf die elektronische variante gestoßen. von einem bekannten bekam ich das lynden premium set empfohlen, da dies wohl sehr nah an der echten zigarette sei… hab im netz geschaut und dieses bei einigen deutschen onlineshops gefunden.
    gibts einen schlupfweg, wie ich beim deutschen händler bestellen kann? die liefern ja auch nicht an packstationen…
    hat jemand einen tipp?
    ich würd das teil echt gern haben, denke damit würd ichs echt packen!
    toll dass es einem gesetze schwer machen vom rauchen wegzukommen… tabakindustrie sei dank!

    1. Also ich bin zwar kein Fan von Lynden, aber wenn du das Gerät möchtest empfehle ich dir (da ich dir leider keinen Shop empfehlen darf), direkt bei Lynden nachzufragen. Die werden dir dann die Kontaktdaten eines Shops geben, der das Gerät für dich bestellen kann.

      Ich würde dir aber abraten, da du dann keinen Support vor Ort hast. Lass dich lieber in einem Shop in deiner Nähe beraten.

      Es gibt viele Geräte, die den Zug der Zigarette gut nachahmen. Vor Ort kannst du Sachen probieren und dann entscheiden.

      1. vielen Dank für die rasche AW, diese seite ist echt top in Schuss.
        Hab den Rat befolgt und mich vor ort beraten lassen. nun wurde es die my von erl…
        also wenn alles so bleibt ist das ja wohl das geilste was jemals erfunden wurde.
        tschick-gestank ade! bin happy

        1. Guten Morgen, das freut mich sehr, dass du das richtige für dich gefunden hast. Die my ist in Österreich auch sehr beliebt bei Umsteigern.

          Viel Erfolg beim Rauchstopp und auf eine glückliche rauchfreie Zukunft.

  27. Hallo ich möchte ein paar wicklungen und ein bischen watte ,eventuel noch 1-2 flaschen liquit oder aroma in österreich kaufen und nach deutschland schicken geht das?

  28. Einkaufen und privat versenden geht immer. Bei Watte, Draht und Aroma sowieso, aber auch bei Liquids ist das kein Problem. Nur der kommerzielle Versand ist nicht erlaubt.

  29. Ich habe 2 Dampfer (Joyetech eVic VTC) auf Aliexpress bestellt. Die Bestellung wurde mit Singapore Post verschickt. Nun bekomme ich von der Post (eingeschrieben) Nachricht, dass ich
    1.) Rechnung und Überweisungsbelege nachreichen soll (kein Problem) ABER
    2.) Entscheiden muß, ob ich die Lieferung annehme.

    Falls ich die Lieferung als Privatperson annehme habe ich mit Konsequenzen zu rechnen :…..
    „Wird die Annahme jedoch nicht verweigert, so wird die Sendung durch den Zoll beschlagnahmt und eine Anzeige an die Verwaltungsbehörde erstellt. Die Verwaltungsbehörde Ihrerseitserstellt eine Starfanzeige an den Empfänger“ also an mich. Frage an Lilith :
    Was soll ich nun tun ? Ich dachte, dass nur die Händler eine Srafe zu befürchten haben !!!

    1. Schonmal vorneweg ein Antwort von mir… wir haben dieses Thema schon vor einiger Zeit recht intensiv in der Redaktion diskutiert (schon im August). Angeblich sollen wohl „Androhungen“ von Verwaltungsstrafverfahren in solchen Fällen verschickt worden sein. Sollte dann tatsächlich ein Bescheid mit Straferkenntnis zugestellt werden, sollte unbedingt Widerspruch eingelegt werden, so dass die Sache beim Verwaltungsgericht überprüft wird… und dort fällt die AGES nämlich ordentlich auf den Arsch. Auch im Österreichischem Recht gibt es einige Rechtsgrundsätze, die die Verwaltung nicht einfach ignorieren kann. Die AGES argumentiert nämlich so, dass der Besteller ein „Anstifter“ zu der Tat sei… was aber nicht greifen kann, denn mit dem Feilbieten der Ware im Versandhandel auch nach Österreich hat der Händler bereits einen festen Tatentschluss gefasst und kann damit als omnimodo facturus nicht mehr angestiftet werden… der Besteller kann somit auch kein Anstifter sein und dementsprechend nicht bestraft werden.

      1. Danke für die extrem rasche Antwort.
        Zusatzfragen :
        Was soll ich nun tun ? Annehmen oder nicht ?
        Was passiert mit den bestellten Verdampfern. Werden diese vernichtet oder an den Besteller weitergeleitet ?

        Super Team, Gratulation.

  30. Wie Pepe schreibt wäre eine Strafanzeige auf wackeligen Füßen. Ich würde dir aber jedenfalls raten die Annahme zu verweigern, wenn du dir Stress ersparen willst.

    Im Moment ist unsere Anfrage an die AGES immer noch nicht endgültig beantwortet.

    Laut den Schreiben gehen die Sendungen bei Annahmeverweigerung retour. Sollte sich Aliexpress wegen Erstattung quer stehlen dann nutze deine Möglichkeiten. Also Käuferschutz bei Paypal und Kreditkarte. Auch bei Klarna kann man sich helfen lassen.

  31. Hallo!

    Der Post ist zwar schon ziemlich alt, ich frage aber trotzdem mal nach. Hab ja nichts zu verlieren 🙂

    Ich möchte in Österreich einen Vape-Shop aufmachen. Vorerst werde ich keinen Verkaufsraum dafür benötigen, sondern den Handel nur online abwickeln.
    Ich werde dabei keine Liquids oder Geräte oder irgendwas dergleichen anbieten, sondern ledigliche Aromen und Aromakonzentrate. Der Kunde hat auf meiner Website dann die Möglichkeit sich eigene Rezepte zusammenzustellen, von mir mischen und Liefern zu lassen – das Liefern von Aromen ist ja erlaubt.
    Damit kann er sich dann mit Base die er Lokal kaufen kann für extrem wenig Geld vergleichsweise eigene Rezepte kreieren, oder Rezepte die die DIY Community bereits entwickelt hat mischen lassen (Ein Konzentrat mit Mischverhältnis von 10% reicht bei 100ml Konzentrat dann für einen ganzen Liter an Liquid.. ..bei einem Preis von ~27€
    Schön und gut, da hat sich mir nun aber die Frage gestellt – da gibt es doch sicher irgendwelche Gesetzlichen Lagen die ich beim selber mischen (und auch verkaufen) beachten muss. Wo kriege ich eine Berechtigung für so etwas, falls ich eine brauche?
    Desweiteren: Was für einen Gewerbeschein brauche ich da, wo kriege ich den her? Kann ich dann auch Geräte und ähnliches für meinen Shop nach Österreich liefern lassen?
    Viele Fragen, und ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! Vielen Dank für den bis jetzt sehr aufschlussreichen Post!

    LG 🙂

    1. Hallo Stefan,

      hast dir ja den richtigen Tag ausgesucht (3 Jahre TPD2 🙂 ).
      Also du solltest dir jedenfalls noch deutlich mehr Gedanken machen, bevor du das angehst.
      Früher war es noch einfacher weil das alles neu war und auch die zuständigen Stellen uns Dampfer gar nicht auf dem Schirm hatten.
      Als erstes musst du dir bezüglich des Herstellens und Vertriebs von Aromen die CLP Verordnung anschauen (findest du hier CLP)
      Wenn du damit durch bist wirst du verstehen, dass du das mal eben so nicht mehr machen kannst.
      Ich hab ja selbst auch einen Onlineshop für Aromen (lilithskitchen.at), aber Sonderbestellungen und Abmischungen kann ich nicht erfüllen.
      Nur durch die Produktion bei einem entsprechend aufgestellten Labor kann man die Verordnung einhalten.
      Du könntest dir zwar mit einem Labeldrucker passende Labels drucken, aber jetzt kommt der schwierige Teil.
      Gehen wir davon aus, du kaufst fertige Einzelaromen im Großhandel um daraus neue Aromen auf Wunsch zu mischen.
      Das freie Gewerbe dafür wäre Abfüller/Abpacker, das wäre das geringste Problem. Du müsstest aber für jedes von dir hergestellte Aroma ein Sicherheitsdatenblatt erstellen.
      Was da alles drauf stehen muss, steht in der CLP. Und das ist nicht wenig.
      Das heißt selbst wenn du dir, zuhause oder anderswo ein kleines Labor einrichtest, wäre der Arbeitsaufwand zu hoch.
      Sie dir mal an was alles in einem MSDS drinnen stehen muss.

      Also ich kann dir folgendes empfehlen und mit auf den Weg geben.
      Wenn du gute und kreative Ideen hast und gut in der Community verankert bist, dass du auch von einem gewissen Erfolg ausgehen kannst, dann such dir ein Labor deiner Wahl und lass erst mal eine Reihe von Aromen nach CLP produzieren.
      Nimm dir dafür den Gewerbeschein für Handel (Untergruppe Versandhandel) und starte als Kleinunternehmer (mit USt da du an Private Kunden verkaufst).
      Dadurch zahlst du erst mal nur Unfallversicherung an die SVA und kannst das ganze aufbauen. Aber du musst natürlich schon erstmal ein bisschen was investieren um die Aromen nach deinen Vorstellungen produzieren zu lassen.

      Ich hoffe ich habe dich nicht völlig entmutigt und stehe dir gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

      Lg Lilith

  32. Hallo Lilith,

    erstmal ein großes Lob an dich find ich echt klasse das du dir die Zeit nimmst und jede Frage beantwortest.
    Mich würde interessieren ob vorgefertigte Coils Aliens Clpatons ect auch als Draht durchgehen und vom versandverbot ausgeschlossen sind.

    LG Peter

    1. Danke für das Lob. Wir geben uns alle Mühe. Drähte egal ob auf der Rolle oder schon vorgewickelt für Selbstwickler fallen für sich genommen nicht unter die TPD2. In Österreich muss man immer nur aufpassen wenn man bereits einen Vapeshop hat.

      Sobald etwas da drin ist fällt es für die Ages unters Tabakgesetz und das nimmt krasse Auswüchse an, siehe hier Aroma oder nicht Aroma? Das ist hier die Frage.

      Aber wenn du zum Beispiel selber Coils herstellst kannst du sie online verkaufen.
      Das ist kein Problem. Gewerblich kannst du das als Kunsthandwerk einstufen und hast keine besonderen Auflagen.

  33. Hallo Lilith,

    wir haben an meine Freundin in Deutschland bestellt. Das Paket wurde zu spät geliefert und an eine Nachbarin übergeben. Mittlerweile sind wir beide in Österreich. Nach den bisherigen Beiträgen scheint der Privatversand ja erlaubt zu sein, und die Nachbarin könnte es uns nachschicken. Ich frage mich allerdings, ob es Mengenbeschränkungen gibt?

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