Verordnung über Tabakerzeugnisse und die ersten Erkenntnisse!

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Nachdem ich ja, wie bereits irgendwo geschrieben, aus lauter „Bockigkeit“ mir 4 Wochen lang keinen Shop angeschaut habe, bin ich nun wieder „rückfällig“ geworden. Gut, dieses Prozedere mit der „Altersverifizierung“ war doch für mich selber nicht so einfach, weil die Schufa mich wohl nicht kennt. Dreimal habe ich es in verschiedenen Shops probiert…negativ. Aber das ist jetzt eine andere „Baustelle“, um die kümmere ich mich später. Nachdem ich nun eine Kopie meines Personalausweises mit den geschwärzten Bereichen, die nicht händlerrelevant sind, an den Shop-Inhaber per E-Mail geschickt habe, hat dieser mich „freigeschaltet“ und ich konnte loslegen. Warenkorb gefüllt, ab zur Kasse… eigentlich so, wie immer. Allerdings hat dann unser Postbote, der mich jetzt schon jahrelang kennt, bei der Übergabe des Päckchens mich doch länger und intensiver angeschaut, um dann abschließend zu sagen: „Also gut… für unter 18 gehen Sie nicht mehr durch!“ …charmant, charmant wie immer unser lieber Postbote. Nun…diese Hürde wäre auch geschafft, ich habe meine Bestellung im Karton vor mir. Endlich, ja endlich kann ich ihn öffnen… und jetzt kommt mein „Schockerlebnis“!

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Schaut es Euch gut an! Diese zwei kurzen Sätze werden ab dem 20.05.2016 auf jeder Verpackung stehen, was in irgendeiner Form etwas mit unserem Dampfen zu tun haben. Nur auf der Vorderseite der Verpackung? Mitnichten…auch auf der Rückseite steht sie, diese „Warnung“! Zwei Sätze, die mich mehr als aufgeregt haben, weil sie einfach nur eine Behauptung sind.

Rückblick:

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Per 02.05.2016 im Bundesanzeiger (Bundesgesetzblatt online – www.bgbl.de) erschienen – die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse:

 

Der Hersteller dieses mir vorliegenden Produkts hat sich also ganz „gesetzestreu“ verhalten. Alle Punkte aus dem oben abgebildeten Paragraphen wurden eingehalten.

Aber was ich mich jetzt frage: Wieso in aller Welt werden hier Formulierungen gewählt, die eine Behauptung so endgültig machen? Warum wird hier nicht die „Heidelberger Wahrscheinlichkeitssprache“ gewählt? Das würde sich doch gleich ganz anders lesen! Nämlich so:

„Es ist möglich diese E-Zigarette mit nikotinhaltigem Liquid zu verwenden. Es ist möglich, dass der Stoff Nikotin abhängig macht.“

Allein die Wortwahl der Politik „sehr stark“ ist in meinen Augen „sehr“ übertrieben! Es gibt eine informative Seite im Internet – https://nicotinepolicy.net – hier haben sich Experten zusammengetan, die gemeinsam ein Thema haben: NSP – Nicotine, Science and Policy = Nikotin, Wissenschaft und Politik. Unter dem Menüpunkt „Blogs“ hat es auf der linken Seite alle Autoren, die man im Einzelnen anklicken kann. Für mein Thema habe ich mir den Artikel von Dr. Karl Fagerström (Schweden) ausgewählt. Sein Beitrag ist zwar schon etwas älter (vom 14.12.2013), aber deswegen nicht weniger interessant. Es geht um  „Die Abhängigkeit von Tabak und Nikotin“ – also passend zum Warnhinweis auf dem mit „Trauerflorumrandeten Kasten“ meiner vorliegenden Verpackung! Dr. Karl Fagerström ist kein unbekannter Forscher – er ist einer der bekanntesten Forscher zum Thema Tabakabhängigkeit und Entwöhnung weltweit! Er hat zudem von der WHO im Jahre 1999 eine Auszeichnung für seine Arbeit in der „Tabakkontrolle“ erhalten. (Anmerkung: gibt man auf der Internetseite der WHO im Suchfeld „Karl Fagerström“ oder nur „Fagerström“ ein, erscheint = nichts!).

Ich versuche mal den Text von Dr.Fagerström mit meinen Worten zusammen zu fassen:

Früher hat man geglaubt, dass Nikotin ein Produkt ist, das sehr abhängig macht. Allerdings ist diese Aussage mittlerweile in Frage zu stellen. Andere Stoffe, auch Drogen genannt, wie Amphetamin, Kokain und Heroin machen schnell und leicht abhängig, wie Tierversuche gezeigt haben.

Der sogenannte „Belohnungseffekt“ beim Rauchen einer Tabakzigarette entsteht somit nicht durch das Nikotin, sondern u.a. durch Acetaldehyd, welches ein fester Bestandteil von Tabakrauch ist. Dieser und andere Stoffe sind verantwortlich für die sogenannte „Abhängigkeit“, wobei man deshalb nicht von einer „Nikotinabhängigkeit“, sondern von einer „Tabakabhängigkeit“ oder noch besser von einer „Zigarettenabhängigkeit“ reden sollte. Auf die weiteren fachlichen Details gehe ich jetzt nicht ein, die sind hier auf dieser Seite (in Englisch) nachzulesen:

https://nicotinepolicy.net/karl-fagerstrom/520-dependence-on-tobacco-and-nicotine

Wenn Nikotin als Stoff bezeichnet wird, der „sehr stark abhängig macht“, warum werden „Nikotin-Pflaster“, „Nikotin-Kaugummis“ und andere Produkte dieser Art empfohlen? Auf der Internetseite des DKFZ (Deutsches Krebsforschungszentrum) steht in der Rubrik „Krebsprävention – Medikamente & Nikotinersatz“ unter der Überschrift „Nikotinersatztherapie“ folgender Satz:

„Die Nikotinwirkung entfaltet sich beim Einsatz von Nikotinersatzpräparaten langsamer als über die Inhalation des Zigarettenrauchs, weswegen diese auch ein geringeres Suchtpotenzial haben als Zigaretten. Außerdem enthalten Nikotinersatzpräparate – anders als Zigarettenrauch – keinen Teer, kein Kohlenmonoxid und keine der über 70 im Tabakrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen.“

Link: https://www.dkfz.de/de/rauchertelefon/NRT_Medikation.html

Jetzt frage ich mich doch tatsächlich, warum man unsere Dampfgeräte nicht auch zu den „Nikotinersatzpräparaten“ zugeordnet hat. Nein…dann hätten „man“ sich ja mit dem Thema viel intensiver und vor allem neutraler auseinandersetzen müssen! Wobei hier wieder das nächste Problem zu lösen gewesen wäre. Unter „Nikotinersatzpräparate“ fallen nur die Artikel, die lediglich in Apotheken erhältlich sind und das wäre ja auch nicht in unserem Sinne gewesen. Folglich muss man sich jetzt fragen, was das „schlimmere Übel ist“?!? Dennoch haben es sich unsere „verehrten Politiker“ es sehr leicht gemacht und einfach beschlossen: „Alles was dampft oder qualmt“ sind Tabakprodukte! Welches Bild geht mir gerade durch den Kopf? Eine Bundestagdebatte, bei der es so heftig zugeht, dass es aus dem Bundestag „qualmt“ und was passiert?

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Manchmal muss man sich die momentane Situation für uns Dampfer einfach mit einer Portion Humor erträglicher machen…

Da ich während meiner „Raucherzeit“ noch nie ein „Nikotin-Pflaster“ benutzt, geschweige denn mal in der Hand hatte, wollte ich mir jetzt diese Frage beantworten:

Wieviel Nikotin ist da eigentlich in so einem Pflaster drin?

Eine Antwort dazu findet man ebenfalls auf der oben genannten Seite der DKFZ. Zusammengefasst:

„Nikotin-Kaugummi“ gibt es mit verschiedenen Geschmacksrichtungen in den Stärken 2mg und 4mg Nikotin. „Nikotin-Lutschtabletten“ bekommt man sogar in drei Stärken – 1mg, 2mg und 4mg. Und beim „Nikotin-Pflaster“ wird es noch interessanter: es gibt die Wahl zwischen „16 bzw. 24 Stunden-Pflaster“, die Nikotindosierung variiert zwischen 8,3mg und 52,5mg je nach „X-Stunden-Pflaster“.

Jetzt bin ich doch etwas ratlos… Wenn doch dieses Nikotin „ein Stoff ist, der stark abhängig“ macht… dann werde ich sicherlich nach dem 20.05.16 in unsere hiesige Apotheke gehen, mir so ein Päckchen Nikotinpflaster zeigen lassen und schauen, ob auf diesen Schachteln auch dieser „Warnhinweis“ steht. Denn logisch wäre es doch, oder? Aber, da legt die DKFZ wieder ihre „schützende“ Hand Richtung Pharmaindustrie… Denn alles was über den Ladentisch einer Apotheke geht, braucht keinen Warnhinweis.

„Diese Richtlinie gilt nicht für elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter, die einer Genehmigungspflicht gemäß der
Richtlinie 2001/83/EG oder den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG unterliegen.“

http://ec.europa.eu/health/tobacco/docs … 40_de.pdf

Fazit:  Politiker, Bürgerschaft, Gesetze, Berater, Lobbyisten, Verordnungen, Rechtsanwälte, Recht, Unrecht…alles Begriffe, die uns Dampfer zurzeit sehr beschäftigen. Teilweise mehr als uns gut tut, denn jedes Wort, jeder Satz muss in Zukunft gut überlegt sein… aber solche Warnhinweise können ohne „Wenn“ und „Aber“, ja sogar ohne „Sinn“ und „Verstand“ plakatiert werden… das soll eine oder einer mal verstehen… ich nicht!

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4 Kommentare

  1. Nein, verstehen mit dem Herzen und gesundem Menschenverstand geht nicht.
    Eine Nikotinersatztherapie mit etwas, das geradewegs kein Nikotinersatz, sondern eben geradewegs doch Nikotin ist.
    Nikotin, das zum Aufbringen auf die Haut im Pflaster steckt. Wo doch künftige Dampfgeräte auslaufsicher sein müssen.
    Ein BfR, das jetzt wieder Forschen will zur Nikotinsucht, die es, wie Du oben gezeigt, hast, doch gar nicht gibt.

    Ehrlich Elli, Du hast einfach Recht. So viel Absurdität und Menschenverachtung ist schier nicht mehr auszuhalten.

  2. Nachtrag: Ich als Hersteller und Händler hätte mich geweigert, solche Lügen auf meine Waren aufzudrucken.
    Von wegen, man könne erst klagen, wenn das Gesetz da ist.

  3. Die Tabak- und Pharmaindustrie hat auf lange Sicht gesehen einfach Angst um ihre Verkaufszahlen. Auf die Gesundheit der Konsumenten kommt es leider überhaupt nicht an. Schade, dass wir in so einer Welt leben.

    Würde sich die Tabakindustrie weiterentwickeln und einen Weg von Zigaretten zu E-Zigaretten gehen, wäre vielen Menschen gesundheitlich geholfen. Die hätten doch das Budget hier innovative Produkte auf den Markt zu bringen und damit noch immer „genug“ Geld zu verdienen. Dann müssten nicht mit solchen absurden Propaganda Aktionen arbeiten.

    Wenn der Trend der E-Zigaretten / Vaporizer anhält, bin ich bereits gespannt wie die Tabakindustrie in 5 bis 10 Jahren darauf reagieren wird.

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