Bundesgesetz über Tabakprodukte in der Schweiz

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Bereits am 09.06.2016 hatte der Ständerat eine erste Sitzung betreffend das Bundesgesetz über Tabakprodukte in der Schweiz.

Der Antrag der Mehrheit bestand darin, dass das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen wird, und zwar mit folgenden Punkten:

– Ja zum Kinder – und Jugendschutz (Rauchen ab 18 Jahre, Möglichkeit der Testkäufe)

– Überführung der wichtigsten Punkte der heutigen Tabakverordnung in ein Gesetz, wobei explizit auf eine weitere Einschränkung des Werbeverbots (Verkaufsförderung und Sponsoring) zu verzichten ist, insbesondere auf die Meldung der Werbe- und Marketingaufwendungen

Anerkennung und differenzierte Regulierung von Alternativprodukten, insbesondere von E-Zigaretten und Snus

Die Minderheit beantragte eine Ablehnung der Rückweisung (und somit Annahme des Gesetzes, wie vom Bundesrat vorgegeben)

Im Wesentlichen geht das Werbeverbot für die Mehrheit zu weit. Selbstverständlich ist dafür der Kinder- und Jugendschutz.

Gerne zitiere ich hier aber die Aussage des Kommissionspräsidenten bezüglich der E-Zigarette:

„Zum dritten Punkt, zur fehlenden Differenzierung der Regulierung für unterschiedlich schädliche Produkte: Die Vorlage umfasst neue, zum Inhalieren bestimmte Produkte, die E-Zigaretten. Der Bundesrat hält in der Botschaft zum Bundesgesetz über Tabakprodukte fest, dass sich Fachleute einig sind, dass nikotinhaltige elektronische Zigaretten deutlich weniger schädlich sind als herkömmliche Zigaretten. Dennoch sollen die E-Zigaretten gemäss der Vorlage genau gleich wie herkömmliche Tabakprodukte reguliert werden. Es ist für die Kommissionsmehrheit nicht verständlich, dass für alle Produktkategorien, unabhängig von ihrem Risikopotenzial, die gleichen Werbe- und Kommunikationsverbote gelten sollen.“

Witzigerweise bezogen sich die weiteren Wortmeldungen immer nur auf das „Werbeverbot“ mit der Pflicht des Staates, die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen und natürlich auch darauf, dass durch die Werbung die Kinder und Jugendlichen zum Rauchen animiert werden und das verhindert werden muss.

Gerne kann hier https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=37390 nachgelesen werden, wer welche Wortmeldungen hatte. Beachtet auch die Parteizugehörigkeiten!

Die Sitzung wurde dann unterbrochen und auf heute, 14.06.2016 wieder auf die Traktandenliste gesetzt. Grund war vor allem, weil es als eilig angesehen worden ist, dass dieses Geschäft behandelt wird.

 

Heute wurde die Sitzung (auch) zum neuen Tabakgesetz weiter geführt. Die weiteren Wortmeldungen kann man hier entnehmen:

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=37483#votum10

 

Es ist im Ganzen gesehen sehr interessant zu sehen, wer und welche Partei mit welchen Argumenten zum Ziel kommen wollte.

Der FDP ist es gelungen, ein Gesamtbild aufzuzeigen und nicht „nur“ auf mit Werbeverbot im Zusammenhang des Kinder- und Jugendschutzes und der Wirtschaft herum zu reiten.

Die Richtung ist diese:

Ja, der Kinder- und Jugendschutz ist wichtig. Dieser muss im Gesetz verankert werden.no-987214_640

Ja, rauchen ist gefährlich – aber beim Gesundheitsschutz müssen die Menschen vor Schäden von Dritteinwirkungen geschützt werden.  Jetzt aber will der Staat die Bürgerinnen und Bürger vor sich selber schützen. Er traut den Menschen nicht zu, selber  urteilen zu können, ob ihr Verhalten schädlich ist und welche Auswirkungen ihr Verhalten hat – aus sich selber bezogen.

Also – der Raucher weiss nicht was er sich dabei antut – hier muss geschützt werden – Prävention mit Gesetz

Oder – der Raucher weiss, was er sich antut und da reicht der Hinweis vom Staat – Prävention ohne Gesetz

Das nenne ich mal „Umgang mit mündigen“ Bürgern.acceptation-1295324_640

 

 

 

Schön zu lesen ist auch, dass die FDP sehr differenziert mit der Thematik der Alternativen zum Rauchen umgeht, für uns interessant natürlich das Thema der E-Dampfe.

In die ähnliche Richtung geht die CVP, was man von der SP in keinster Weise sagen kann.

Wie teilweise von dieser Partei argumentiert wird, entbehrt jeder „Normalität“ in Bezug auf Bürgerfreiheit und Anerkennung der Urteilsfähigkeit der Menschen.

Es ist wohltuend zu sehen, dass die Politiker hierzulande in der Mehrheit doch auch eine Differenzierung wollen, was die Alternative zum Rauchen betrifft, und dass auch sehr differenziert darauf eingegangen worden ist, was Kinder- und Jugendschutz und Werbeverbot betrifft.

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