Behaltet Euer „Entwöhnungsmittel“… ich nehme das Genussmittel

Wenn man sich die negative Berichterstattung zu E-Dampfgeräten (ugs. fälschlich als „E-Zigaretten“ bezeichnet) anschaut, dann läuft das beinahe immer darauf hinaus, dass diese als „Therapie zur Raucherentwöhnung“ angesehen werden. Das liegt an dem einzigen „Nachteil“, der beim E-Dampfen zu finden ist: Man kann, wenn man es tut, das Tabakrauchen sein lassen. Also… nicht jeder… nicht immer… nicht unbedingt sofort… aber es ist ein feststellbarer Nebeneffekt, dass viele, die sich auf das Genussmittel „E-Dampfen“ einlassen, irgendwann das Tabakrauchen „vernachlässigen“.

Man könnte das den „Viagra-Effekt“ nennen, denn der Wirkstoff, der in den blauen Pillen enthalten ist, wurde als Medikament gegen Bluthochdruck und Angina Pectoris entwickelt. Und in Studien stellte sich dann heraus, dass der Wirkstoff auch sehr gut dagegen hilft, wenn der „Johannes“ nur noch auf halb sechs rumhängt. So wurde aus einem Herz-Kreislauf-Medikament eine „Potenzpille“. Das war und ist aber nicht die Intention der Erfinder… es ist ein Effekt, der sich halt auch einstellt. Und so wird in der öffentlichen Sichtweise aus einem „Herz-Kreislauf-Medikament“ eine „Stehaufpille“… und aus einem Genussmittel ein „Raucherentwöhnungsmittel“.

Was an der Sache besonders schlimm ist… nein, nicht die Tatsache, dass von den „Experten“ und „Bestimmern“ immer eine nahezu 100%ige Unbedenklichkeits-und-Harmlosigkeits-Bescheinigung gefordert wird, sondern, dass WIR Dampfer inzwischen auch schon eingenordet wurden. Wir selbst sehen doch, wenn wir ganz ehrlich sind, die E-Dampferei schon ein wenig als „Nichtraucher-Therapie“. Was ein Murks. Wir müssen uns immer wieder bewusst machen, dass die E-Dampfe in erster Linie ein Genussmittel ist… und zum Konsum dieses Genussmittels haben wir uns freiwillig entschlossen. So wie mancher sein Glas Rotwein genießt… oder seinen Kaffee… oder… oder… oder…
Niemand wird die Unbedenklichkeitserklärung für seinen geliebten Bikaver fordern… oder für seinen Scotch… oder für die KIPPE.

Klar, etliche werden (als Raucher) die E-Dampferei ausprobiert haben, um vom Rauchen lassen zu können. Das funktioniert ja auch in der Regel. Und es gibt auch etliche, die sich dann das Dampfen auch irgendwann verkneifen wollen. Ok… das ist deren Weg und Entscheidung.
Wenn jemand so richtig Übergewicht hat und er will was gegen seine Adipositas tun und entschließt sich, weniger Fett und Kohlenhydrate zu futtern… stattdessen lieber mehr Gemüse… dann hilft das ja eventuell… aber dadurch wird aus Gemüse noch kein Adipositas-Medikament… und Gemüseessen ist jetzt keine Schlankheits-Therapie. Und man wird nicht fordern, er solle nach ausreichender Gewichtsabnahme auch noch das Gemüseessen lassen. Gerade etwas ähnliches wurde im Ärzteblatt vom 20.01.2017 „gefordert“:

Wegen der bislang unklaren Langzeitfolgen sollte das langfristige Ziel idealerweise auch die Beendigung des E-Zigaretten-Konsums sein.

Viele von denen, die auf das Dampfen umgestiegen sind, um vom Rauchen lassen zu können… und vielleicht die Absicht hatten, dann auch das Dampfen zu „entwöhnen“, dampfen trotzdem weiter. Das ist kein „Versagen“ und auch kein Drama. Weshalb sollte man ein Genussmittel lassen, wenn es nicht schadet, einem aber Genuss bringt?

Also bitte, liebe „Experten“ und „Bestimmer“… wenn Ihr die Technologie, die hinter dem E-Dampfgerät steckt, als Therapiemittel nutzen wollt… nur zu… forscht, macht Studien, tragt Bedenken vor… und falls Ihr dann mal irgendwann meint, das ginge, dann haut das doch zu überzogenen Preisen in der Apotheke als „Nicolotte-Atomizer-System“ raus. Aber lasst einfach Eure Finger vom Genussmittel E-Dampfgerät! Und sorgt lieber mal dafür, dass die Beschränkungen für E-Dampferei auf höchstens das Maß an Beschränkungen für andere Genussmittel zurückgeschraubt wird. Es gibt nämlich keinen Grund für… na zum Beispiel die bekloppte „Stillhaltefrist“. Jede neue Kippe, die auf den Markt kommt, muss der zuständigen Behörde gemeldet werden… und dann darf sie sofort verkauft werden. Jedes neue E-Dampfgerät (oder irgendein Teil davon) und jedes Liquid muss der Behörde gemeldet werden… und dann muss sechs Monate gewartet werden… bis es verkauft werden darf. Und Fakt ist (das erkennt Ihr ja inzwischen selbst an): E-Dampfen ist um ein vielfaches unschädlicher (ich sage ja generell „unschädlich“ ohne die Relation „er“… konnte mir noch keiner das Gegenteil beweisen), als Tabakrauchen. Also womit wird z. B. dieser Schwachsinn begründet, wenn nicht damit, dass der Siegeszug des E-Dampfgeräts beendet werden soll.

E-Dampfen ist ein Genussmittel und außerdem unschädlich!

 

 

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