Alukappe ist nicht ordentlicher Hut auf… kurz: AINOHA

Ja, ich habe sie noch, meine Alukappe. Hab sie, neben meinen Strohhüten, die ich jetzt wieder brauche (der Frühling hat hier eingeschlagen), gefunden… und abgestaubt.
Die Strohhüte… jaaaa, das sind ordentliche Hüte, die Alukappe eher nicht, aber was soll ich machen? Ich bin inzwischen überzeugt, das im Körper meines einen Nachbarn ein außerirdischer Reptiloid steckt. Und nur die Alukappe bewahrt mich davor, dass er meine Gedanken lesen und steuern kann. Gerade jetzt fährt er wieder mit seinem Traktor und einem Spritzgerät über den Acker… und das, was er da versprüht… damit ist er ein Chemtrail! Jawoll… müssen nicht immer Flugzeuge sein… neee müssen nicht…

Egal, ich schweife ab. Jedenfalls merke ich, wie die Alukappe meine Sinne schärft und mein Gehirn ganz klar und blitzschnell arbeiten lässt.

Und deshalb habe ich jetzt auch was festgestellt, was mir ohne Alukappe niemals aufgefallen wäre. Es geht um Ainoah, diese tolle, neue, gesundmachende, völlig harmlose (im Vergleich zum E-Dampfen und zum Atmen frischer Luft) Aromatherapie. Simon von VSI hat da seine Gedanken geäußert und meinte, das ist ne Sache, die uns Dampfern bald ganz gehörig auf die Füße fallen wird. Die Firma macht  nämlich genau das, wovor unsere Gegner – allen voran das dkfz. – ihre armen ahnungslosen Schäfchen schützen wollten. Zielgruppe (hier passt das echt mal, wenn man die Werbung anschaut) ist das jüngere Publikum (und den Hinweis, dass man volljährig sein muss, um so ein Ding zu kaufen, ist gut versteckt). Allerdings wird bei Registrierung eines Accounts der Datensatz bei der Schufa abgeglichen, um die erste Stufe der Altersverifikation zu erfüllen. Allerdings muss man sich tief in die Datenschutzbestimmungen reinwühlen, um das zu erfahren. Bei der Registrierung wird das nur angedeutet und „Schufa“ liest man da gar nicht. Der Versand erfolgt auch mit Alterssichtprüfung… ok. Trotzdem zielt die Firma auf junge Menschen ab.

Am Jugendschutz kommen sie nicht vorbei… da sind nikotinfreie Dampfgeräte mit erfasst (aus welchem Grund auch immer). Aber sie sagen,weil kein Nikotin drin ist, sei es keine „E-Zigarette“ und fiele deshalb nicht unter die Regelungen von TabakerzG und TabakerzV. Und deshalb machen sie auch fein fett Werbung, wo auch immer sie einen Fuß in die Tür bekommen, und machen irrsinnige Heilversprechen. Wieder ein Punkt, der uns mächtig um die Ohren fliegen kann, denn auch da hat Simon völlig recht… auf sowas haben die ANTZ doch nur gewartet.

Alle Dampfer sind als (mit Recht) sauer auf die Firma… aaaaber… weil ich jetzt ganz klare Gedanken dank Alukappe fassen kann, habe ich erkannt, dass die Aloah’oe-Leute ein vom dkfz. bezahltes Kommando sind. Die wurden schlicht mit Geld gezwungen, die Sache aufzuziehen, weil sämtliche Lanzen des dkfz. gegen das Dampfen inzwischen krumm, schief und stumpf geworden sind. Ein neu geschliffenes Schwert musste her und so haben sie im Geheimen die Gesundheitsaromatherapiesticksfürjungemenschen auf den Weg gebracht, um uns die letztlich um die Ohren zu hauen… ihr neu geschmiedetes Schwert.

Na und dann wird es ganz leicht, nicht nur die neue ÄnderungsVO zur TabakerzV durchzubringen, nein es ist auch neuer Treibstoff für das ÄnderungsG zum TabakerzG, wo man der Werbung an den Kragen will und vor allem die Sache auf nikotinfreie Dampfgeräte ausdehnen. Dass von letzterem Tankgröße etc. nicht betroffen sind, ist da nur Beiwerk… Hauptsache, die Werbung ist mit drin, das Verbot von Heilversprechen, ja das Verbot des kommerziellen Hinweises, dass Dampfen weniger schädlich ist, als Rauchen… und die komplette Liste an Inhaltsstoffen aus Anlage 2 der VO.

Es ist also wohl nicht nur eine Bashing-Campagne, der damit der Boden bereitet wird, sondern auch noch ein Gesetzgebungsbeschleuniger.

So… jetzt wisst Ihr, wie es sich wirklich verhält!

Puuuh… hier ist echt Frühling… die Sonne knallt… es ist warm… ich muss mal die Kappe abnehmen… muss das Risiko eingehen.

Uuups… was hab ich denn das für einen Quatsch geschrieben? Wobei… ich erinnere mich, dass ich mich mit diesen Sticks befasst habe… und da war doch ein Gedanke, der irgendwie nicht nach vorne hinter die Stirn wollte… hmmm… ah ja…

Sagt mal, liebe Leser… hat IRGENDWER so einen Stick zuhause? So aus Neugier gekauft? Ich verspreche auch, ich verpetze euch nicht, aber ich würde mich freuen, wenn Ihr mir mal eine Frage beantworten könntet:

Der Allstar Stick… also das Dingen, wo man Depots dranschrauben kann… und den man auch mit USB wieder aufladen kann… hat da der Akku ein 510er Gewinde? Habe einige Fotos gesehen, wo das klar und deutlich so aussieht. Dann könnte man nämlich auch einen fetten Selbstwickler oder einen Subohmtank da drauf schrauben… und dann… IST DAS DING EINE „ELEKTRONISCHE ZIGARETTE“!

Sollte es so sein, dass der Akku einen kompatiblen Anschluss hat, dann werde ich das hier nämlich in noch größeren Buchstaben schreiben… in der Hoffnung, irgendeine Abmahnfirma (kann die eigentlich nicht leiden, aber warum sollte man die nicht „missbrauchen“, indem man ihnen einen Wink gibt) haut denen dann mal richtig eins um die Ohren. Wenn der Akku nämlich unter jeden Verdampfer passt, dann ist er geeignet, auch nikotinhaltiges Liquid zu verdampfen… und dann ist es über § 1 TabakerzG i. V. m. Art. 2 Nr. 16 TPD2 eine „elektronische Zigarette“… denn das ist „ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks ver­wendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank.“

„Gerät ohne Kartusche oder Tank“!!!

Und damit muss es den Meldeprozess durchlaufen, es gibt ein Werbeverbot, es gibt ein Verbot von Ausspielungen etc. und auch das Heilversprechen geht dann mächtig baden. Wäre ein lohnendes Opfer für solche Abmahn-Klitschen… 😉

 

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4 Kommentare

  1. Muss nicht zwingend funktionieren, könnte aber durchaus. Der Gedanke kam mir so ad hoc gar nicht. Hatte aber auch keinen Aluhut auf, da haben wohl die CIA Gedankenkontrollstrahlen abgelenkt 😉

  2. Wenn das Dingens einen 510er Anschluss hat könnte man ja auch Kartuschen mit Nikotin anderer Cig-a-Likes aufschrauben, abgesehen davon ist der 510er dafür dass es zur E-Zigarette wird gar nicht notwendig.

    Ich behaupte nämlich mal, dass der Gesetzestext auch andere Gewindegrößen mit einschießt, da es eben auch Cig-a-Likes und Hybridverdampfer bereits gibt, die auch ein anderes Gewinde nutzen und trotzdem angemeldet werden.

    Außerdem würde der Stick in Österreich nicht nur unter die Definition E-Zigarette fallen (den diese gilt auch ohne Nikotin) sondern nicht zugelassen werden, da eben der Eindruck eines gesundheitlichen Vorteils erweckt wird, was wiederum im Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz verboten ist.

    Zitat aus dem Gesetzestext:

    1b.

    „elektronische
    Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhältigen oder
    nikotinfreien Dampfes (Nebels) mittels eines Mundstücks verwendet werden
    kann, oder jeder Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer
    Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank.
    Elektronische Zigaretten können Einwegprodukte oder mittels eines
    Nachfüllbehälters oder Tanks nachfüllbar sein oder mit Einwegkartuschen
    nachgeladen werden,

    1. Ja sicher… es gingen auch noch andere Anschlüsse. Gab (und gibt?) da ja noch die anderen alten „Formate“. Wobei das eher unwahrscheinlich ist, denn die sind inzwischen kaum noch zu haben.

      Wichtig wäre auf jeden Fall, dass es konkret ein Anschluss ist, auf den ein anderer, nachfüllbarer Verdampfer passt.

  3. Ganz ehrlich? – Ich verstehe nicht, warum die in der Öffentlichkeit so hoch gekocht werden. – Nur um des Aufregens wegen? – Mache ich nicht unnötig, wenn ich nicht handeln kann.

    Fühle ich mich zu Recht als Konsument verarscht, wende ich mich an Stiftung Warentest.
    Fühlte ich mich als Händler wettbewerbsrechtlich benachteiligt, ginge ich zur Wettbewerbszentrale.

    Wollten fachbezogene Verbände wie IG-ED einerseits und VdeH andererseits was für ihr Ansehen bei ihrer Zielgruppe und der Öffentlichkeit tun, könnten sie sich von derartigen Produkten und werbenden Aussagen zumindest offiziell distanzieren.

    Das Kollaborationszentrum zur Tabakkontrolle hat sicher für sein update der Roten Reihe Band 20 längst die Fotos und Texte gespeichert.

    Sollen wir jetzt bitterlichst herbei sehnen, dass endlich das Menthol in Liquids verboten wird, weil ja in den Gesetzesänderungen diverse Lücken mit geschlossen werden, die es diesen Aromaakteuren momentan noch so einfach machen?

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