Sechs Monate… „NIX“!

Art 20 Richtlinie 2014/40/EU (TPD2) [Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter]

2) Die Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern melden den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten jegliche derartige Erzeugnisse, die sie in Verkehr zu bringen beabsichtigen. Die Meldung muss in elektronischer Form sechs Monate vor dem beabsichtigten Inverkehrbringen erfolgen. …

 

§ 24 TabakerzV [Mitteilungspflichten – Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter]

(3) Die Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2 muss in elektronischer Form sechs Monate vor dem Inverkehrbringen erfolgen. …

 

§6 TabakerzV [Mitteilungspflichten Tabakerzeugnisse]

4) Die Mitteilung muss in elektronischer Form vor dem Inverkehrbringen erfolgen. …

 

 

Hersteller A will ein Tabakprodukt auf den Markt bringen (Inverkehrbringen). Er übermittelt bestimmte Daten zu dem Produkt und kann es sofort in den Handel bringen.

 

Hersteller B will eine „elektronische Zigarette“ (ugs. falsche Bezeichnung für E-Dampfgerät) oder einen „Nachfüllbehälter“ (also ein Liquid) auf den Markt bringen (Inverkehrbringen). Er übermittelt bestimmte Daten zu dem Produkt und kann es nach einer Wartezeit von sechs Monaten in den Handel bringen.

 

Unterschied bemerkt? Klar… ist ja auch einfach.

Sechs Monate in denen nun genau was geschieht? Es muss ja einen Sinn haben, den Verkauf sechs Monate hinauszuzögern… in dieser Zeit muss irgendetwas passieren, um diese Einschränkung zu rechtfertigen. Die Antwort, auf die Frage, was passiert ist kurz: „NIX“!

In den sechs Monaten geschieht mit dem Produkt und den Daten „nix“!

Man mag denken, in der Zeit würde vielleicht überprüft, ob das Produkt den gesetzlichen Vorgaben genügt… aber das passiert nicht. Der Händler teilt mit und muss nur warten. Die Behörde bekommt eine Mitteilung und tut in der Wartezeit „nix“.

Eine Überprüfung, ob das Produkt denn wirklich den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, findet erst nach Markteinführung irgendwann und auch nur stichprobenartig durch die zuständige Marktüberwachungsbehörde statt. Für die Einhaltung der Vorschriften sind Hersteller / Händler / Importeur selbst verantwortlich:

Bitte beachten Sie, dass Hersteller/Importeure/Händler für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind. Die Registrierung im EU-CEG-Portal beinhaltet an dieser Stelle keine Prüfung, es stellt lediglich eine Notifizierung/Anzeige der Produkte dar. So können EU-weit einheitlich Produktinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Länder.

(BVL: Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen, elektronische Zigaretten sowie Nachfüllbehälter)

Ok, es muss doch dann aber eine Begründung für die sechs Monate „auf Halde“ geben, oder? Es stellt doch eine Einschränkung der Freiheit (Handel) des Händlers dar… und außerdem eine Ungleichbehandlung gegenüber den Herstellern / Händlern / Importeuren von Rauchtabakprodukten. Das muss schon begründet sein, denn Gesetzgebung ist – auch wenn es sich manchmal so anfühlt – kein vollständig willkürlicher Akt.

Aber wie sehr man auch sucht… Fehlanzeige! Es gibt keinerlei Begründung für die „Stillhaltefrist“. Weder in der TPD2 oder den Erwägungsgründen dazu, noch in der TabakerzV und den Erwägungsgründen. Es gibt KEINE Begründung für die Einschränkung der Handelsfreiheit und auch keine Begründung für die Ungleichbehandlung von Rauchtabakprodukten und E-Dampfgeräten nebst Liquid.
Die „Stillhaltefrist“ ist schlicht WILLKÜR!

Und genau DAS wäre ein Ansatzpunkt, gegen die Verordnung vorzugehen… durch alle Instanzen… was dann letztlich auf europäischer Ebene fortgesetzt werden würde, weil die Verordnung aufgrund einer Richtlinie erlassen wurde und in diesem Punkt der Richtlinie wortgetreu gefolgt wurde. Eine derartige Klage hätte durchaus Aussicht auf Erfolg, denn eine willkürliche (ohne stichhaltige Begründung) Einschränkung der Freiheit wird kaum zu halten sein. Das könnte dann zumindest dazu führen, dass diese Schwachsinns-Regelung irgendwann kippt.

Aber was passiert stattdessen? Quasi nichts, außer dass sich die Händlerverbände in kleinen Erfolgen sonnen. Klagen können nur diejenigen, die von der gesetzlichen Regelung direkt betroffen sind. Und das sind nunmal Hersteller, Importeure, Händler. Es wäre naheliegend, wenn sich entweder die Verbände um die Angelegenheit kümmern oder sich unabhängige Händler finden, sich ggf. sogar zusammentun, um die Sache auszufechten. Aber nein, es wird kreuz und quer abgemahnt, wegen Verstößen gegen diesen (und anderen) Schwachsinn. Das kann einem kurzfristig die Konkurrenz vom Leib halten, ist aber ausgesprochen kurzsichtig. Sinnvoller wäre es, diese Handelshemmnisse anzugehen und zu versuchen, diese zu beseitigen.

Leider sieht es aber so aus, als würde in dieser Hinsicht nichts passieren. Dass diese Sache den Händlern am Arsch vorbeigeht, ist schon seltsam… traurig nur, dass auch die Kunden darunter leiden müssen, weil sie immer erst sechs Monate warten müssen, bis sie ein neues Produkt haben können, obwohl es schon vorhanden ist und eigentlich sofort zu haben wäre… und obwohl in den sechs Monaten mit dem Produkt „NIX“ passiert, außer, dass sich Staub darauf ansammelt.

Und lasst Euch nicht erzählen, Hersteller bzw. Händler aus dem nichteuropäischen Ausland täten gut daran, ihre Produkte erst „heimlich“ durch Importeure in der EU anmelden zu lassen und sechs Monate zu warten, bevor sie damit auf den Markt kommen. Sollte vielleicht ja doch einmal so eine Klage losgetreten werden, dann wäre der sofortige freie Handel außerhalb der EU ein weiteres gewichtiges und schlagendes Argument gegen diese hirnverbrannte Regelung.

Und es gibt noch weitere Ansatzpunkte für erfolgversprechende Klagen. Gerade aktuell… dank einer aktuell durch Netz getriebenen Abmahnung eines Händlers durch einen Konkurrenten… offenbart sich weiterer Schwachsinn.
In der Abmahnung wird dem Händler u. a. vorgeworfen, ein von ihm vertriebener Akkuträger (also ein Behältnis für Akkuzellen mit einer Regelelektronik… sonst nix) würde nicht in einer gesetzeskonformen Verpackung verkauft. Auf der Packung müsse ja der Aufdruck „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ vorhanden sein. Wohlgemerkt… auf der Verpackung eines technischen Geräts, mit dem man alleine gar nicht dampfen kann und das nun wirklich KEIN Nikotin enthält.

Aber es müsste draufstehen, weil Art. 2 Nr. 16 TPD2 auch den leeren Akkuträger als „elektronische Zigarette“ definiert.

16. „elektronische Zigarette“ ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann, oder jeden Bestandteil dieses Produkts, einschließlich einer Kartusche, eines Tanks, und des Gerätes ohne Kartusche oder Tank.

Und weil sowohl gemäß Art. 20 Nr. 4 b III) TPD2

iii) einen der folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweise tragen:

„Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht. Es wird nicht für den Gebrauch durch Nichtraucher empfohlen.“

oder

„Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“

als auch gemäß § 27 Absatz 2 TabakerzV

(2) Die Packungen und Außenverpackungen müssen zusätzlich zu den Anforderungen nach Absatz 1 den folgenden gesundheitsbezogenen Warnhinweis tragen: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“

diese Aufschrift tragen muss.

Hirnrissig, dass man auf die Verpackung schreiben muss, das Produkt enthalte Nikotin, obwohl es definitiv kein Nikotin enthält. Das entspricht einfach nicht der Wahrheit. Und auch das wäre ein guter Ansatzpunkt für den Klageweg.

Aber hackt Euch lieber gegenseitig die Augen aus, liebe Händler, um kurzfristig die Konkurrenz kleinzuhalten… scheint wohl besser so zu sein. Schade nur, dass wir Konsumenten leider keine Möglichkeit haben, für Euch diesen Weg der Klage zu gehen, weil wir nicht unmittelbar davon betroffen sind (obwohl wir den Mist auch mit ausbaden müssen).

 

[el5738826c82b69]

 

[el574bda5988d3e]

7 Kommentare

  1. Allein schon die Tatsache,dass E-Dampfgeräte mit Tabakprodukten gleichgestellt sind,zeugt von einer eklatanten Unwissenheit der Entscheidungsträger. Da hat natürlich vor Allem die Pharmalobby,vertreten durch das DKFZ leichtes Spiel. Uns in AT haben sie noch ein zusätzliches Goody mit dem Versandhandelsverbot aufgedrückt. Ich bin aber zuversichtlich,dass der ganze Schwachsinn in absehbarer Zeit überarbeitet wird. Ich schätze,dass 95% der Dampfer von dem Ganzen gar nichts mitbekommen haben,außer das die Preise für Liquids höher geworden sind und es keine großen Behälter für Nic.-haltige Liquids mehr gibt. Trotzdem müssen wir noch froh sein,dass die Restriktionen nicht so heftig wie in vielen Asiatischen Ländern gekommen ist.

  2. Ein weiterer Aspekt bei dem ganzen Schlamassel kommt dem deutschen Handel leider einfach nicht in den Sinn. Es gibt, auch außerhalb von UK, den ein oder anderen europäischen Onlineshop, der sich nen feuchten um die hirnlosen sechs Monate schert und zumeist näher am Preis von chinesischen Shops als dem der deutschen Onlineshops ist. Jammert man bei verpassten Geschäften im selben Viertel der gleichen Stadt noch auf sehr hohem Niveau, übersieht die gesamte Branche, dass Kunden hier noch stärker ins Ausland abwandern als vor der TPD2. Was nützt mir z. B. ein heute aktueller Akkuträger in 6 Monaten, wenn dann schon das Nachfolgemodell erhältlich ist? Bei weitem nicht alle Dampfer leiden derart unter HWV, doch es werden mehr und der deutsche Handel droht so die Verbindung zu einer konsumstarken Kundengruppe zu verlieren.

    1. Ein heute in China aktueller Akkuträger, der etwas taugt, taugt auch in einem oder zwei Jahren noch etwas.

      Trotzdem, es werden (noch mehr) Leute im Ausland einkaufen als bisher schon.
      Der deutsche Handel (egal ob online oder offline) schadet sich, wenn er nicht juristisch gegen die unsinnige, willkürliche 6-Monate-regel vorgeht.
      Zwar leben viele Händler eher von Verbrauchsmaterial (Liquids, Ersatzköpfe usw.) als von Geräten. Aber ein Kunde, der z.B. einen Akkuträger, den es hier erst in 6 Monaten geben wird, im Ausland bestellt, bestellt eventuell gleich Liquids und/oder Ersatzverdampferköpfe mit.
      Der Umsatz des deutschen Händlers ist ins Ausland gewandert, und eine Abmahnung gegen andere deutsche Händler bringt den abgewanderten Umsatz auch nicht zurück.

      Abgesehen davon verliert der deutsche Abmahner eventuell zusätzlich Kunden, wenn die Abmahnung gegen Mitbewerber publik wird. E-Damfer hegen zum Teil eine gewisse Abneigung gegen Marktteilnehmer, die versuchen, die Unsinnsregeln des Tabakerzeugnisgesetzes gegen Mitbewerber einzusetzen.
      Und so verdienen dann nur die Anwälte an der Abmahnerei.
      Schön blöd.

      1. Der Akkuträger an sich mag dann noch aktuell sein. Was nützt es aber dem deutschen Händler, der seine Ware nicht mehr an den „Mann“ bringt, da seine Kunden sich bereits durch Käufe im Ausland „eingedeckt“ haben?
        Auf kurz oder lang machen sich die deutschen Händler selbst ihr Geschäft kaputt, wenn sie nicht rechtzeitig gegen die Sperrfrist vorgehen.

  3. Stell dir vor, du bekommst eine Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl. Du legst sie für 6 Monate zur Seite. Wahltermin naht und du tust NIX!

    1. Nix tun ist blöd… aber die, die meine Stimme bekommen helfen der Dampferei jetzt auch nicht wirklich weiter. Allerdings ist das nicht so dramatisch, weil es echt wichtigere Themen gibt.

    2. Nichtwählen ist immer das Allerdümmste, was man oder frau tun kann.
      Wer nicht wählt, überlässt anderen (nämlich den Wählern) die Entscheidung. Schön blöd.
      Die Politiker, die man bestrafen will, denen ist es egal ob sie bei 30% oder 70% Wahlbeteiligung gewählt werden. Ihre Diäten ändern sich keinen Cent. Nichtwähler wollen Politiker oder Parteien bestrafen und bestrafen doch nur sich selbst.

      Lieber eine Partei wählen,die für vernünftige, nicht-korrupte Politik steht. Es gibt deren genug, und keine sitzt im Bundestag. Warum sitzen die nicht im Bundestag?
      Weil viele Dumme lieber nicht wählen als z.B. die PARTEI oder die Familienpartei zu wählen.

      Und so passiert dann genau das Gegenteil von dem, was die Nichtwähler wollen: alles bleibt wie es ist und nichts ändert sich.
      Schön blöd, echt.

      Ansonsten ist es, wie PepeCyB schrieb: nx tun ist blöd, und es gibt wichtigere Themen als das E-Dampfen.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.