Bewegung im TabPG der Schweiz

Wieder mal ist ein wenig Bewegung im TabPG – also dem Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten der Schweiz gekommen.

Wie ich hier bereits ausgeführt habe, läuft die Änderung im TabPG der Schweiz. Natürlich ist es überall wichtig, dass die Lobbyarbeit gut erfüllt wird.

Vieles das im 1. Entwurf des neuen Gesetzes gerügt worden ist, wurde korrigiert – aber auch „verschlimmbessert“:

Hier der direkte Link zum 2. Entwurf

und hier die Erläuterungen zum 2. Entwurf

Ok, ehrlicherweise muss ich auch sagen, dass die meisten Änderungen, die vom Parlament gefordert worden sind, vom Bundesrat auch umgesetzt wurden.

 

Aber wie wir wissen, liegt im „Krümel“ die Gefahr…

Hier einige Punkte aus dem TabPG (Tabakproduktgesetz):

Art. 3, Bst. g TabPG (Definition der Begriffe / „Bereitstellen auf dem Markt“ )

 

Tatsächlich wurde auch dieser Begriff erläutert und der Einfuhr gleich gestellt! Das hätte zur Folge, dass die

ausländischen Händler den inländischen gleichgestellt werden würden. Für Händler aus dem Ausland würde die Regelung dazu führen, dass sie sich mit den gesetzlichen Vorgaben in der Schweiz auseinandersetzen und ihre Produkte für den Export ggf. entsprechend anpassen müssten, wenn sie im grenzüberschreitenden Warenhandel die Produkte auch in der Schweiz verkaufen wollen. Das wäre auf jeden Fall ein Schutz für den Schweizer Handel, weil so vermieden würde, dass ausländische Wirtschaftteilnehmer einen Vorteil gegenüber den Schweizer Händlern haben würden.

 

 

 

Das Werbeverbot wurde so ausgeweitet, dass ein solches mehr oder weniger sämtliche Werbung verunmöglicht, natürlich nur zum „Schutz der Minderjährigen“. Das ist ja nicht zu verneinen – nur wo beginnt die Werbung, die an Minderjährige gerichtet ist und wo hört sie auf? Welche Medien sprechen nur die Minderjährigen an und nicht die Erwachsenen? Hier wurde z.B. in den Erläuterungen erwähnt, dass Werbung im Internet verboten ist, ausser auf Bezahlseiten – das gleiche gilt für die Zeitungen – Werbung in Gratiszeitungen sind verboten, nicht aber in den bezahlten Zeitungen. Werbungen dürfen in den Läden nicht mehr neben Süssigkeiten oder unterhalb von 120 cm platziert werden.

 

 

Die Behörden von Bund und Kantonen werden in Art. 34 verpflichtet, die Öffentlichkeit über bekannte und vermutete Gesundheitsrisiken zu informieren – man beachte „vermutete“ Risiken. Toll! Was vermuten denn alle Inquisitoren, die gegen die E-Dampfe vorgehen? Witziger weise ist hier die E-Dampfe ohne Nikotin explizit ausgeschlossen. Auch dieser Artikel birgt meines Erachtens viel Explosives.

 

 

 

Man kann nur hoffen, dass auch dieser Entwurf zurückgewiesen wird und dann aber mit den konkreten Änderungsangaben.

Die Händler haben vor etwa 2 Wochen uns Schweizer Dampfer aufgerufen, die Vernehmlassung zu nutzen, um unsere Meinung zu sagen. Wir hatten gar die Möglichkeit, eine Vernehmlassungsantwort zu unterstützen. Ich kann nur hoffen, dass viele diese Möglichkeit wahrgenommen haben.

 

Falls ihr die Stellungnahmen der diversen Parteien, Lobbyvereinigungen und den Gesundheitsstellen ein wenig genauer lesen wollt, dann klickt hier:

https://www.svp.ch/partei/positionen/vernehmlassungen/bundesgesetz-ueber-tabakprodukte-tabpg-2/

https://www.economiesuisse.ch/sites/default/files/publications/20180323_Stellungnahme_TabPG.pdf

https://www.swa-asa.ch/de/publikationen/SWA-TabPG-2018-Medienmitteilung-D_VDEF.pdf

https://www.m-k.ch/kscs-kommunikation-schweiz-lehnt-die-volksinitiative-ja-zum-schutz-der-kinder-und-jugendlichen-vor-tabakwerbung-ab/

 

Eidgenössische Initiative? Oh ja!

Zu guter Letzt – kein Witz! Es wurde eine Eidgenössische Initiative der grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz lanciert: Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung!

Denen geht das neue Gesetz viel zu wenig weit – vor allem, was die Werbung betrifft. Abgelehnt wird die Initiative bereits auch – von denen, die schon das Werbeverbot in der 2. Fassung des TabPG als zu restriktiv halten.

 

Es bleibt also spannend – ob irgendwann einer auf die Idee kommt, Werbung für Süssigkeiten und Fast-Food zu verbieten – denn auch das könnte unsere Kinder schützen. Es geht ja nicht mehr um uns Erwachsene, die Steuern und Prämien zahlen, sondern um unsere Gesundheit.

Der Sommer kommt – ob ich wohl Werbung von Restaurant-Terrassen, die wieder geöffnet sind, mit einem Wein- oder Bierglas auf dem Tisch, mit Hamburgern neben den Grillsachen und den neuen Eis-Sorten sehen werde? Ich denke schon…..

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