Aroma oder nicht Aroma? Das ist hier die Frage.

 

Ich habe lange überlegt, ob und wie ich dieses Thema angehen soll. Aber ich finde, das gehört an die Öffentlichkeit.

Man könnte sagen, die Mühlen der österreichischen Behörden mahlen langsam. Aber sie mahlen gründlich. Gründlicher als uns allen lieb sein kann.

Leider bin ich zu wenig involviert, um zu erfahren, welche Maßnahmen ergriffen werden bzw. ob überhaupt.

Aber fangen wir am Anfang an.


Es geht um den sogenannten Nachfüllbehälter.

Gesetzlich ist dieser wie folgt im Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz definiert:

.

Nachfüllbehälter“ ein Behältnis, das eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeit enthält, die zum Nachfüllen einer elektronischen Zigarette verwendet werden kann,

Im Gegensatz zur Definition für Liquid, das eindeutig der Nutzung in E-Zigaretten, E-Shishas und allem was nach dem Verdampferprinzip funktioniert zugeordnet ist, heißt es hier nur, „was zu … verwendet werden kann“.

Es muss sich nicht zwingend um ein Liquid handeln. Gerüchteweise könnte die AGES diese Definition sogar auf Leerflaschen anwenden, wenn diese in Vapeshops verkauft werden. Jedenfalls wird seitens der Behörden, unabhängig vom Inhalt, alles als Nachfüllbehälter deklariert, was der Größe und Form nach für die Befüllung eines Verdampfers geeignet ist und Flüssigkeiten enthält. Selbst wenn es sich dabei um Aroma handelt, das definitiv nicht pur gedampft werden kann.

Natürlich könnte man argumentieren, dass die meisten Aromen bereits so gestreckt auf den Markt kommen, dass man sie pur dampfen könnte, aber probiert dass mal mit zimt- oder kooladahaltigen Aromen.

Es ist nicht der Sinn und Zweck, es zu dampfen. Sinn und Zweck ist die Weiterverarbeitung.

Jedoch, sobald so eine Flasche in einem Verkaufslokal steht, das sich deutlich auf E-Zigaretten und Zubehör spezialisiert hat, wird die Flasche als Nachfüllbehälter deklariert und es kommen die gleichen Vorschriften zur Anwendung, wie für 0er Liquid. Im Gegensatz zu Deutschland (korrigiert mich wenn ich mich hier irre) muss auch 0er Liquid angemeldet werden. Die Unterscheidung ist hier nur noch durch das Aroma gegeben zur Basis.

Außerdem muss es mit Warnhinweisen auf der Flasche und der obligatorischen Überverpackung versehen sein und ein Beipackzettel beiliegen.

Und hier kommen wir zur Anfangsfrage: Aroma oder nicht Aroma?

Die Aromen, die für Liquids verwendet werden, stammen durchgehend aus der Lebensmittelbranche und könnten demzufolge genauso gut bei Hofer/Aldi im Regal stehen. Und einzelne tun dies vermutlich sogar. Jedoch käme die AGES niemals auf die Idee, eine Überprüfung nach dem TNSRG im Hofer zu machen. Doch wo genau ist der gesetzliche Unterschied?

Handel bleibt Handel. Es gibt keine eigene Branche für E-Zigaretten. Es handelt sich nur um Einzelhandel mit Waren aller Art. Der kleine Offi ums Eck hat vermutlich die gleichen Daten im Firmenbuch stehen, wie der Handyshop daneben. Jedoch muss er sich vom Gesetzgeber schikanieren lassen. Und so kommt es, dass die Vapeshops wegen des Versandhandelsverbots zwar wie Pilze aus dem Boden schießen, aber auch genauso schnell von der Bildfläche verschwinden, wie sie aufgetaucht sind.

Man geht davon aus, dass man alles korrekt macht, hält sich widerwillig an ein lächerliches Gesetz und die Behörden finden trotzdem einen Weg, einem die Arbeit unmöglich zu machen.

Worauf läuft es denn hinaus? Von Shortfills (allgemein als Shake&Vape bekannt) will ich gar nicht reden. Wir wissen alle, dass diese nur ein Umweg waren, um die 10ml Grenze zu umgehen. Ich kann jedem nur raten, seine Shortfills einfach als 0er anzumelden und mit Warnhinweisen zu versehen und man wird ein einfaches Leben haben.

Aber die Aromahersteller, die es schon vorher gab, und die immer unter dem Lebensmittelgesetz gearbeitet haben, sich an das Reinheitsgebot gehalten haben, die sollen dies nun ebenfalls machen? Und zwar nur für Österreich, weil nur unsere Behörden so einen Mist verzapfen? Wer wird das machen? Österreich ist ein viel zu kleiner Markt, das wird sich keiner antun. Und so wird die Vielfalt der Variationen an Aromen vom Markt verschwinden. Am Ende bleiben uns die österreichischen Liquids und die wenigen aus dem Ausland, von Herstellern, die bereit sind sich die Arbeit zu machen.

Wenn es darauf hinausläuft, können sie die Liquids gleich in den Trafiken verkaufen, denn mehr Platz braucht man für diese Auswahl dann nicht mehr. Und der Witz an der Sache ist, wir haben uns vor der TPD2 wegen der Hardware gesorgt. Die Hardware lassen sie in Ruhe. Sie nehmen uns einfach die Möglichkeit, diese zu nutzen. Nur die Hartgesottenen unter uns Dampfern kaufen ihre Aromen direkt beim Hersteller und mixen sich ihre Liquids von Grund auf selbst. Die meisten aber wollen fertige Aromamischungen. Und die kriegt man nun mal nicht beim Supermarkt.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.