Was darf ich an Dampfkram privat weiter verkaufen?

wasdarfichDie große Frage lautet: Darf eine Privatperson ohne gewerbliche Absichten, Liquids, Verdampfer und Akkuträger weiterverkaufen. Natürlich gilt die Frage für Onlinedienste und den Offlineverkauf.
Aber wir schauen erstmal auf die Onlinedienste.

Jede Verkaufsplattform muss AGB bereitstellen.
In diesen AGB findet ihr zum Beispiel die unzulässigen Produkte, also alles, was nicht auf dieser Plattform angeboten werden darf.

Beispiel willhaben.at:

Bei willhaben.at findet ihr unter den AGB einen Link zu den unzulässigen Produkten. Hier findet ihr in der Kategorie Medizinische Produkte, Suchtmittel, Tabak folgenden Eintrag: Tabakwaren (z.B. Zigaretten, Zigarren, Tabak, e-Zigaretten, Liquids).

Es ist also nicht gestattet auf willhaben.at Produkte der Kategorien E-Zigarette oder Liquids zu inserieren.

Was passiert, wenn ihr bereits inseriert habt? Nun, habt ihr inseriert und verkauft und die Anzeige ist bereits entfernt, dann habt ihr Glück gehabt. Denn bei Zuwiderhandlung gegen die AGB droht eine Sperre des Kundenkontos auf Dauer. Habt ihr Geld in eine Werbung investiert, so wird die einbehalten. Im schlimmsten Fall verliert ihr also Geld und den Zugang zu ihrem Konto. Eure Inserate werden gelöscht.

Folgendes müsst ihr immer beachten:

Die AGB müssen immer dem geltenden Recht entsprechen.

Jedoch habt ihr nicht das Recht auf dem Inserieren eures Produktes zu bestehen, nur weil es die Gesetzeslage erlaubt. Der Anbieter darf in den AGBs auch strengere Regeln als das Gesetz vorsieht festlegen. Ähnlich wie Facebook Werbung für Dokumentarfilme über das Dampfen nicht zulässt. Wir sind damit zwar nicht glücklich, jedoch ist es das Recht des Anbieters, Inserate abzulehnen.

So verhält es sich dann auch beim Verkauf. Auch wenn der Gesetzgeber den Verkauf über willhaben.at nicht verbieten kann, so kann willhaben.at diesen selbst ablehnen.

Also wenn ihr ein Produkt inseriert, achtet immer darauf, ob dies laut AGB gestattet ist und welche Konsequenzen bei Zuwiderhandlung drohen. Dies gilt für Inseratseiten, Onlineauktionen und natürlich auch für Verkaufsanzeigen auf Facebook.

Solange das geltende österreichische Recht beachtet wird, sind die Konsquenzen zwar maximal finanziell, aber sie haben jedenfalls immer negative Auswirkungen für euch als Person.

Besonders wenn man von großen Foren oder Netzwerken ausgesperrt wird.

Also lieber 2 mal schauen. In Foren immer die Nutzungsbedingungen lesen. Im Zweifel vorher den Admin fragen und ansonsten lieber keinen Drittanbieter nutzen, sondern eure Sachen nur direkt anbieten zum Beispiel am Stammtisch (aber hier auch immer den Veranstalter um Erlaubnis fragen bzw. den Handel selbst dann nachher bei einem Privattreffen erledigen).

Aber was heißt das jetzt? Wie werde ich alte Akkuträger und Verdampfer los?

Nun für solche Fälle empfehlen sich sowohl private von Dampfern betriebene Foren oder aber Websiten, wie zum Beispiel https://www.dampfauktion.de/. Dort könnt ihr gebrauchtes oder auch neues kaufen und verkaufen. Ihr seid als Privatperson nur an die allgemein gültigen Gesetze für den Verkauf von gebrauchten Waren gebunden (Stichwort Gewährleistung).

Wir haben natürlich auch Stefan Hübner von Dampfauktion nach seiner Meinung gefragt.

Achtung es handelt sich hier nicht um eine juristisch gesicherte Information, sondern nur um seine persönliche Meinung. Hier ein paar Auszüge:

Nur registrierte Benutzer mit erfolgreicher Altersverifikation durch eine Schufa-Abfrage oder SofortIdent dürfen z.B. überhaupt kaufen und verkaufen – somit ist gewährleistet, dass nur Volljährige auf Dampfauktion handeln. Die erste Stufe der vom Gesetz geforderten, zweistufigen Altersverifikation wird dadurch sichergestellt. Das unterscheidet die Dampfauktion z.B. von Facebook- Gruppen oder auch Shpock, wo diese „Zweistufigkeit“ nicht durchgeführt und somit das gültige Jugendschutzgesetz nicht eingehalten wird.

Wir (das Team der Nebelkrähe) schätzen den Aufwand, der hier von Dampfauktion betrieben wird, sind jedoch der Meinung, dass es nicht nötig ist, da die 2-stufige Altersverifikation nur für den gewerblichen Handel gilt.Trotzdem muss man darauf achten, dass die Ware, die man anbietet, nur an volljährige Personen geht. Hier ist man auf dampfauktion aber sicher, da diese bei der Registrierung nur nachgewiesen volljährige Personen aktzeptieren.

Ihr könnt also legal erworbene Liquids und Akkuträger/Verdampfer auch nach Mai 2017 über Onlinebörsen und Co. verkaufen. Hier ändert sich nichts für euch. Es ist wie beim Thema Werbung. Ihr dürft privat soviel ihr wollt über eure Liquids schwärmen oder Stammshops empfehlen.

Vorsichtiger sein müsst ihr bei Produkten, die ihr selbst gemacht hat. Also wenn ihr einen Mod baut und diesen weiterverkauft. Hier bewegt ihr euch in eine Grauzone hinein. Sollte man euch Gewerbsmäßigkeit unterstellen und euer Mod ist natürlich nicht laut TPD2 registriert, kann es schnell teuer werden. Hier ist es ratsam einen guten Rechtsschutz zu haben.

Dies gilt natürlich auch für selbstgemischte Liquids. So etwas bietet man aber ohnehin eher im Bekanntenkreis an, als es online an Unbekannte zu vertreiben.

Fazit: Solange ihr Flohmärkte und Co. nicht gewerbsmäßig verwendet sondern einfach nur die eigenen alten Stücke oder Fehlkaufe wieder los werden wollt, seit ihr nur an die AGB des Anbieters und natürlich an das StBG und BGB gebunden.

Daher können auch Wanderpakete und ähnliche Angebote weitergehen, solange dies unentgeltlich geschieht.

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4 Kommentare

  1. Hallo Lilith,
    auf Dampfauktion machen wir die Altersüberprüfung durch eine Schufa-Abfrage oder SofortIdent aus 2 Gründen:
    Erstens können auch gewerbliche Anbieter Ihre Produkte bei uns anbieten. Diese müssen aber sicher sein, dass die vom Gesetz geforderte Zweistufigkeit bei der Altersprüfung eingehalten wird.
    Und zweitens zielt das seit dem 01.04.2016 geltende Jugendschutzgesetz zwar sicherlich in erster Linie auf den gewerblichen Handel. Allerdings müssen selbstverständlich auch Privatverkäufer sicherstellen, dass Sie ausschließlich an Volljährige verkaufen und versenden. Einem Privatverkäufer, der im Internet seine E-Zigaretten oder sein Zubehör legal verkaufen möchte, bleibt deshalb nur die Möglichkeit, das entweder mit einer Altersprüfung zu machen, wie sie durch die Dampfauktion angeboten wird, oder er muss seine Ware an den Käufer persönlich übergeben und sich so von der Volljährigkeit überzeugen.
    LG Stefan, Dampfauktion

    1. Danke für deinen Kommentar. Wir haben auch selbst angegeben ( im Text direkt nach dem Zitat), dass man auf Dampfauktion.de den Vorteil hat, dass die Volljährigkeit der Käufer bereits verifiziert ist.

      Ich persönlich finde das auch sehr gut, weil es den Verkäufern Rechtssichrheit bietet.

      Lg Lilith

  2. Grundsätzlich, damit ich nichts falsch verstehe.
    Ich verkaufe meine gebrauchten AT und VD an einen bekannten in Österreich.
    Ich schicke es zu ihm, macht sich einer von uns nun strafbar?
    Danke

    1. Hallo Chris,

      Nein keine Sorge. Es handelt sich um einen Privatverkauf.

      Nur wenn du häufig und mit Gewinn gebrauchte Sachen verkaufst, dann wird das Finanzamt anklopfen. Und ab diesem Zeitpunkt musst du dich an die Gewerbegesetze halten.

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