Die Schweizer Dampfer werden sich fragen, welche Auswirkungen denn nun die TPD2 in der Schweiz haben wird.
Um es kurz und schmerzlos zu sagen – keine!
Bezüglich Zigarettenpäckchen haben wir die Schockbilder schon lange und daher werden auch die Raucher nicht betroffen sein.
Aber Moment, doch – auch die Schweizer Dampfer spüren schon seit dem 01.04.2016 das Jugendschutzgesetz und ja, sie werden auch die TPD2 zu spüren bekommen.
Ich habe in Foren gelesen, dass es Shops in Deutschland gibt, die nicht mehr in die Schweiz liefern, da es nicht möglich ist, Altersüberprüfung vorzunehmen. Die Schufa kennen wir in der Schweiz nicht und die ID zu kopieren ist uns untersagt. Diese hat keine Gültigkeit, ausser mit einer amtlichen Beglaubigung.
Hier gilt es aber festzuhalten, dass es für EU-Shops nicht notwendig ist, bei Kunden aus Nicht-EU-Staaten, die Altersprüfung vornehmen zu lassen. Nur wenn der Shop keine Verkäufe in die Schweiz mehr macht, macht er diese nicht mehr.
Die Schweizer Dampfer können sich nichts mehr an Packstationen liefern lassen oder an deutsche Lieferadressen. Das haben einige gemacht, um sich z.B. die Nikotin-Basen oder Nikotin-Liquids zu bestellen, da der Import bei 150 ml limitiert ist, dies auch noch für 90 Tage. Ja, so wurden auch die Importkostenbegrenzung umgangen, denn bei Fr. 62.00 wurden Zoll und MwSt. fällig. Natürlich Zoll und MwSt. zahlen wir, wenn schon die MwSt. in Deutschland nicht fällig geworden ist.
Weit gefehlt, auch wenn, was leider oft vorgekommen ist, die deutsche MwSt. nicht in Abzug gebracht worden ist, haben die Schweizer die MwSt. zu entrichten (also haben wir insgesamt 27% MwSt. für einen Artikel bezahlt, das dann noch zuzüglich der Versandkosten). Man könnte hier nun sagen, ist ja kein Problem, dann wird eine MwSt. eben vom Händler zurück erstattet, wenn die Schweizer belegen, dass sie diese in der Schweiz entrichtet haben. Ja, auch hier weit gefehlt. Mir ist in vier Jahren dampfen kein Shop so entgegen gekommen, auch wenn ich wieder dort bestellt habe.
Nun, das ist noch nicht alles.
In der Schweiz ist der Dampfermarkt zwar auch am Wachsen, aber bei weitem gibt es nicht so viele Dampfer, wie in Deutschland. Von den Shops gibt es immer mehr, keine Frage, leider aber sind die Artikel nicht so vielfältig, wie z.B. in Deutschland. Auch das ist natürlich gegeben. Wir haben in der Schweiz nicht gerade viele Hersteller von Dampferhardware. Viele Shops haben nun mal auch nicht das Sortiment, das wohl uns Dampfern das Herz höher schlagen lässt, leider.
So ist und war es bei mir auch, dass mein Hauptimport von Dampferhardware nun mal Deutschland gewesen ist. Das ist nun nicht mehr möglich, sofern der Shop nicht mehr in die Schweiz liefert – oder wie leider selber festgestellt seit 01.04.2016, die Versandkosten so „explodiert“ sind, dass ich nur schon mit den Versandkosten (z.B. von 32 Euro) schon wieder ein Liquid hätte kaufen können (kein Witz).
Als letztes kommen noch die Foren. Wenn Schweizer in deutschen Foren unterwegs sind, dann wird es ihnen ab dem 20.05.2016 untersagt sein, Links zu Shops zu setzen oder irgendwie was zu posten, was nach Werbung riecht, auch nicht zu Shops in der Schweiz.
Daher, nein, die Schweizer bekommen die TPD2 nicht 1:1 umgesetzt – aber sie bekommen sie 1:1 zu spüren.
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Dann bestellen wir eben in GB, die sind ja nicht mehr in der EU. Es wird immer Wege geben, die TPD2 zu schmälern oder gar zu umgehen
Mal ne frage.. die 150ml alle 90tage.. sind diese auch für nicht gewerbliche Sendungen gültig?? könnte mir ein Verwandter aus den Staaten eine grössere Mengen Base mit 100-200mg/ml senden??
Ja, diese Menge ist für nicht gewerbliche Lieferungen gültig. Da das Gewerbe keine Nik-Liquids verkaufen darf, gilt nur diese Einfuhrbestimmung. Der Nik-Gehalt ist egal, nicht aber die Menge. Also bei einer Bestellung mit 150 ml bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du mehr bestellst und der Zoll kontrolliert, bist Du die Lieferung los.
Aber bitte, bei einer Base mit diesem Nik-Gehalt hoffe ich sehr, dass Du weisst, wie umzugehen damit.