TPD2 – The show must go on

Am 20.5.2016 wurde die TPD2 in vielen EU Ländern umgesetzt. Einige traf es sehr hart, andere überhaupt nicht.

In Österreich traf es vor allem die Onlinehändler, denn der Onlinehandel mit E-Zigaretten und Co. wurde untersagt.

Der Liquiddesigner Gradivoje Antic, besser bekannt als CrazyFlavour, hat an diesem Tag sein eigenes Geschäft eröffnet, um seine Privatkunden weiterhin direkt versorgen zu können. Für die Wiener in „Transdanubien“ (21. und 22. Bezirk östlich der Donau) eine echte Bereicherung. Natürlich war das schon länger geplant und keine direkte Reaktion auf die TPD2, aber das Timing war sehr gut.

Das Geschäftslokal liegt direkt am Spitz (Schloßhoferstraße 24) und ist daher für Dampfer aus den westlichen Bezirken leicht mit U-Bahn und S-Bahn zu erreichen. Anraine kommen mit Bus und Bim.

CF 1CF 2 Es wurden leckere Speisen und Getränke serviert, die dem Geschmackssinn jedes Dampfers schmeicheln.

 

 

Vor dem Shop wurden Stehtische aufgebaut, um Platz für alle zu schaffen.

Die Verkaufstheke ist eine elegante Bar, die zum verweilen einlädt. Die Kasse ist in der Ecke schön versteckt.

Stattdessen lockt eine Verkostungsarea, die komplett mit Tröpflern für alle Liquids ausgestattet ist. Hier kann man sich mit den besten Düften verwöhnen, während ein Flatscreen links über die neuesten Kreationen aus dem Hause CrazyFlavour informiert.

CF 3CF 4Eine Chesterfieldcouch und ein Ohrensessel stehen bereit, wenn man auch mal gemütlich die Beine hochlegen will. Alles in allem,ein Lok al, dass sagt „Komm rein und bleib ein bisschen“.

Natürlich sind auch wir nach 3,5 Stunden mit einem leckeren Liquid und einer praktischen Wickelhilfe von dannen gezogen und freuen uns bereits auf den nächsten Besuch.

Und bei all der Panik, die in den Foren aufgrund des Werbeverbots herrscht, kann man sich im Dampfshop seines Vertrauens weiterhin gut unterhalten.

Die TPD2 ist gekommen, aber die Show wird weitergehen.

Gut Dampf aus Österreich!

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3 Kommentare

  1. Ich finde es super das Trotz der diktaturischen Eingriffe in das freie Leben kontra gegeben wird.
    Wann Leben wir eigentlich,
    Wofür?
    Warum zahlen wir Steuern?

  2. Bzgl „Verkostungsarea“: Nur FYI,
    §11 Abs 7. „Jede verbilligte Abgabe, Gratisverteilung und Zusendung von Tabakerzeugnissen und
    verwandten Erzeugnissen mit dem Ziel der direkten oder indirekten Verkaufsförderung ist verboten.“

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