Das fragen wir uns seit Inkraftsetzen der TPD2 – was machen die Händlerverbände, um die Situation ihrer Mitglieder, den Händlern, zu verbessern und so natürlich auch uns Verbrauchern eine angenehmere Situation zu geben?
Es wurde vor der Inkraftsetzung der TPD2 erklärt, dass erst gegen das Gesetz oder Punkte daraus geklagt werden kann, wenn diese in Kraft ist, und zwar jedes der betroffenen Länder selber.
Es ist nun mehr als ein Jahr her, dass die TPD2 in Kraft ist. Überall liest man immer Fragen, was denn nun die TPD2 für Einschränkungen gebracht hat, aber auch Fragen, weshalb nicht gegen die eine oder andere Gesetzgebung bzw. Verordnung geklagt wird.
Ja, es stellt sich mir die Frage, weshalb die Verbände nichts tun, da wir nichts davon mitbekommen, nicht mal ansatzweise. Ist es so, dass schon von Beginn an klar war, dass sich die Händlerverbände mit der TPD2 einverstanden erklärt haben und so die Händler „im Regen“ stehengelassen haben – und so auch uns Verbraucher – oder wollten sie wirklich gegen Punkte aus der TPD2 vorgehen, mussten nun aber einsehen, dass das nicht möglich ist?
Um es nochmals kurz zu umschreiben, welche Einschränkungen hat die TPD2 gebracht, nur die wichtigsten Punkte:
- „Zertifizierung“ (6-monatige Sperrfrist)
- Nikotin-Liquid in 10ml-Flaschen
- Hinweise auf der Verpackung „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht“, auf Hardware-Verpackungen, ja auch auf Verbrauchsmaterial (auch die AT’s und VD’s enthalten kein Nikotin)
- Altersverifikation aus dem JuschG auch bei Verbrauchsmaterial und wenn kein Nikotin enthalten ist (nochmals, die AT’s und VD’s enthalten kein Nikotin)
Nebenbei: unsere Hardware enthält kein Nikotin, es sind Bestandteile, die wir nutzen, um evtl. Nikotin-Liquids zu konsumieren – wie z.B. das Feuerzeug auch dazu genutzt wird, die Zigarette zu entzünden, die Nikotin beinhaltet.
Fragen über Fragen und wir wollten es genau wissen (unter den Ländern sind die TPD2-Einschränkungen nochmals nachzulesen) und haben die Händlerverbände gefragt, welche sind:
Deutschland: Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH), Bündnis für Tabakfreien Genuss e.V. (BfTG)
Österreich: Verein der Fachhändler für e-Dampfgeräte
Schweiz: Swiss Vape Trade Association – SVTA
Gerne hätten wir Euch hier die Antworten gezeigt und wären detailliert darauf eingegangen, ja – hätten.
Einzig das BfTG hat geantwortet. Ihre Antworten enthielten vor allem Hinweise auf „erschöpfte Rechtswege“ und einiges wurde mit der eigenen „Satzung“ begründet, weshalb man nichts macht. Es wird auf die Verhandlungen zur TPD3 vertröstet.
Es sei aber nur kurz darauf hingewiesen (ein Kommentar folgt), dass der Rechtsweg in den Punkten Wartefrist eben noch nicht ausgeschöpft ist, weil bisherige Urteile auf ganz andere Klagebegründungen fussen.
Das war es. Die anderen Verbände haben, trotz unserer freundlichen Erinnerung nicht geantwortet.
Da frage ich mich schon, ob es den Händlern, die sich durch ihre jeweiligen Verbände vertreten und unterstützt wissen sollten und müssen, auch so ergangen ist. Es ist für mich nicht verständlich oder nachvollziehbar.
Also hat man sich arrangiert und die Verbraucher müssen sich damit abfinden, da die Händler, von wo wir unsere Hard- und Software beziehen, auch nicht informiert oder unterstützt werden? Den letzten beissen die Hunde – und das sind wir Verbraucher. In der Sandwich-Position ist der Händler, der gerne seine Ware verkaufen will, unter einem rigiden Gesetz, das von seiner Vertretung, den Verbänden akzeptiert worden ist.
Da sei mir bitte die Frage erlaubt – weshalb wurden wir alle (Händler und Verbraucher) bei der ganzen Diskussion in der Zeit vor Inkrafttreten der TPD2 vertröstet, dass erst bei Bestehen der Gesetzgebung dagegen bzw. einzelne Punkte vorgegangen werden kann?
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