Der Brief vom Bundesumweltministerium in Österreich ging an die dortige Wirtschaftskammer und verfügte: Das Einsteiger-Set Aspire K3 darf ab sofort nicht mehr verkauft werden. Begründung: Eine „Überschreitung des Grenzwertes für Blei“.
Ein Satz, der die Boulevard-Presse sicher mit Sicherheit elektrisieren wird: „Blei in E-Zigaretten!“ klingt doch wie eine aufregende Überschrift – sie wäre allerdings genauso sinnvoll wie eine Überschrift „Bombe auf Friedhof – 573 Tote!“ (Genau: Die Bombe wurde nur gefunden, und die Toten waren schon tot). Kurzum: Kein Dampfer wird sich mit einem solchen Aspire-Verdampfer eine Bleivergiftung zuziehen.
Worum geht es wirklich?
Das Bundesministerium hatte bei einer Prüfung gemäß § 75 des Abfallwirtschaftsgesetzes bei einer in dem Kit verbauten „Niete“ im Clearomizer-Unterteil einen Bleigehalt von 3 Prozent festgestellt.
Blei belastet bei der Entsorgung von Elektroschrott die Umwelt, deshalb wurde 2011 von der EU die erlaubte Menge reglementiert (festgelegt in der „Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances in electrical and electronical equipment“), abgekürzt: RoHS. Blei darf seitdem zu maximal 0,1 Prozent enthalten sein, und zwar in der jeweiligen „homogenen Masse“ – also hier in der kleinen Niete, nicht etwa in der ganzen Dampfe. Wiegt die Niete geschätzt 0,7 Gramm, sind 3% gerade 0,021 Gramm. Und – nein! – diese „Niete“ – was auch immer mit der Bezeichnung gemeint ist – sitzt nicht etwa im Tank, sondern im elektrischen Teil, der mit Liquid gar nicht in Berührung kommt.
Es ist zu erwarten, das andere Regierungen, die ebenfalls gerade kaum Wichtigeres zu tun haben wie die österreichische, eigene Messungen anstellen und zum selben Ergebnis kommen werden. Ein EU-weites Verkaufsverbot für das Aspire K3 Starter Set bzw. für den Verdampfer (denn um den Akkuträger geht es nicht) ist damit möglich. Es ist auch zu erwarten, dass Presse-Organe der Versuchung einer toxischen Überschrift erliegen. Allerdings: Blei in einer Niete heißt nicht Blei im Dampf.