Lange Zeit herrschte Unsicherheit bezüglich dem Werbeverbot, nun hat ein Urteil des BGH gegenüber einem Tabakhersteller, dass auch E-Zigarettenhändler betrifft, neues Aufsehen erregt.
Demzufolge ist auch die Darstellung glücklicher Raucher oder eben Dampfer auf der eigenen Homepage eine nicht erlaubte Werbung.
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BGH verbietet gutgelaunte Tabakkonsumenten
Das Urteil findet man hier: I ZR 117/16