Neulich auf meinem täglichen Spaziergang mit meiner Hündin Paula habe ich ein Schild (siehe Foto) entdeckt, fotografiert und mir im Zuge des weiteren Laufens mal so meine Gedanken gemacht. Was bedeutet „Schmuggeln“? Es ist auf jeden Fall rechtswidrig! Denn es werden Waren über eine Landesgrenze gebracht, ohne die vorgeschriebene Zoll- und Steuergebühr zu zahlen oder es besteht sogar ein Einfuhrverbot. Da das Schmuggeln von jeher ein lukrativer Nebenerwerb war, kann man es auch als „altes Handwerk“ bezeichnen. Die Grenzbewohner waren immer bestens darüber informiert, welche Ware lukrativ war. Früher halt zum Beispiel Salz, das in Bayern billiger war als in Österreich. Heute sind es Zigaretten und Alkohol, die immer wieder gerne in Gebinden oberhalb der Freigrenze geschmuggelt werden. Was die Grenzbewohner konnten und können, wird natürlich auch von den Touristen praktiziert. Wer hat es nicht schon selber erlebt? Man ist im Urlaub, kauft ein und stellt fest, dass die „Einfuhrgrenze“ überschritten ist. Also mit viel Mut an die Grenze und hoffen, dass man nicht kontrolliert wird und wenn dann doch, so hofft man, dass es „nur“ bei einer Passkontrolle bleibt. Wird der Zollbeamte allerdings misstrauisch, so muss man eben mit einer Nachverzollung und einer Strafe rechnen. Das ist dann weniger gut, weil jetzt das „Gesparte“ und mehr gezahlt werden muss. Also Schmuggeln macht nicht immer Sinn und wenn, muss man sich sehr schlau anstellen.
Meine Gedanken kreisen weiter… die EU hat vorgegeben, Berlin hat beschlossen… neue Dampfgeräte, also egal ob Verdampfer oder Akkuträger, müssen nach der Anmeldung für 6 Monate in die „Prüf-Schublade“. Da bleiben sie liegen, bis der Händler in Deutschland sie verkaufen darf. Ich wiederhole mich, aber in meinen Augen eine unnötige Regelung für Hersteller, Händler und Endverbraucher. Zumal bekannt ist, dass z.B. Tabakzigaretten, die neu auf den Markt kommen, direkt in den Handel dürfen. Da wird dann doch zwischen E-Dampfe (fälschlicherweise E-Zigarette genannt) und Tabakzigarette unterschieden. Diese Regelung mit der „Prüf-Schublade“ gibt es in der Schweiz „noch“ nicht (es wird gemunkelt, dass sich das vielleicht noch ändern könnte…Angleichung an die EU-Vorgabe!). Von daher wäre es doch, rein gedanklich natürlich, eine Möglichkeit sich auf den Schmugglerpfad zu begeben…
Wie gesagt, man müsste es dann sehr schlau anstellen. Dabei fällt mir eine kurze Geschichte ein, die ich erst kürzlich im Internet gelesen habe:
Das würde ja dann bedeuten, jetzt nur rein gedanklich, ich fahre ohne Dampfe über die Grenze, kaufe ein und fahre dann mit Dampfe in der Hand wieder zurück. Also rein gedanklich natürlich nur! Was hat seinerzeit Martin Luther (deutscher Theologe und Reformator / 1483-1546) schon gesagt: „Gedanken sind zollfrei“!
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