Wir Österreicher haben es ja immer schon ein bisschen schwerer gehabt mit der Bürokratie, besonders wir Dampfer. Nicht nur Coronaverordnungen ergeben manchmal wenig Sinn, sondern auch Verordnungen, an die sich Produzenten und Händler in Österreich halten müssen.
Besonders, wenn es um Genussmittel geht. Und während wir Dampfer argwöhnisch auf den offenen Weinhandel blickten, als unser Offi die Pforten schließen musste, trifft der Amtsschimmel auch mal andere Branchen und im aktuellen Fall eben den Weinhandel.
Da hat sicher mancher nicht schlecht gestaunt, als er beim Bio-Weingut Lenikus vorgeritten kam.
Denn das Weingut hat sich schuldig gemacht, schuldig des guten Humors in dem sie zwei ihrer aktuellen Weinsorten mit den zur aktuellen Zeit passenden Namen versahen.
Das „Wiener Jaukerl“ und die „Schluck Impfung“ gegen Lockdown-Blues und Corona-Wahn und auch wenn ich selbst keine Weintrinkerin bin, musste ich doch sehr schmunzeln, wie auch der Rest von Österreich als ich von diesen kreativen Namen das erste Mal gehört habe.
Doch es kam, was österreichische Dampfbetriebe auch schon oft erlebt haben, die Bürokratie, in diesem Fall im Form der Bundeskellerei (bei uns Dampfern kommt da die AGES) und erhob den Zeigefinger und Bescheid.
Während das „Wiener Jaukerl“ verschont blieb, wurde die „Schluck Impfung“ vom Amtsschimmel beschlagnahmt. Der Name sei gesundheitsbezogen hieß es da im Bescheid, es könnte sich ja tatsächlich jemand damit vor Corona geschützt fühlen oder gar seinen Lockdown Blues damit behandeln. Das kann man unmöglich zulassen. Der gemeine Bürger muss beschützt werden vor derart irreführenden Namen. Einem Erwachsenen ist nicht zuzumuten, Humor zu erkennen (erst recht keinem Bürokraten).
Dass das Jaukerl nicht ebenso über die Klinge springen musste, ist wohl dem Dialekt zu verdanken, der Amtsschimmel spricht eben nur Amtsdeutsch. Für unsere restlichen deutschsprachigen Leser zur Erklärung: Ein Jaukerl, so nennt der Volksmund eine Spritze bzw. Injektion. Ist also auch eine „Impfung“, aber für den Gaul nicht als solche erkennbar gewesen.
Das Bio Weingut Lenikus verkauft die Schluckimpfung natürlich weiterhin, nur eben zensiert. Auch eine Taktik, die wir Dampfer nur zu gut kennen, bis das ganze ausverhandelt wurde. Denn auf sich sitzen lassen sie es natürlich nicht. Und wir wünschen viel Erfolg auf dem Rechtsweg gegen diesen besch****ten Bescheid.
Warum ich das heute aufgegriffen habe, wird einigen schon klar sein, aber für die, die es noch nicht wissen: Auch für die Dampferbranche gibts so manche seltsam anmutende Textzeile im Gesetz, wenn es um die Namensgebung und Aufmachung der Produkte geht. So darf ein Erdbeeraroma nicht Erdbeer heißen, weils nach was essbarem klingt, aber auch Adrenalin, Energizer oder gar Wundermittel würde wohl nicht lange Bestand haben, denn ein Liquid oder Nachfüllbehälter (womit Aromen und Longfills gemeint sind) dürfen weder nach Lebensmittel und Getränken, noch nach was kosmetischem oder medizinischen klingen, sonst würde man vermutlich auch ein Liquid bewerben wie ein Axe Deospray, das Frauen magisch anzieht. Auch hier wird dem erwachsenen Bürger nicht zugetraut zu erkennen, was er kauft.
Sei es nun Wein als Medizin oder eben Liquid als Frucht. Der Amtsschimmel glaubt, er muss uns vor uns selbst schützen. Darauf kann ich nur sagen: Gut das der Amtsschimmel noch nie was vom Reparaturseidl gehört hat. Da stünden ihm wohl gleich die Haare zu Berge. Oder erst recht bei dem, was meine Dampfer-Kollegin Elmaba in Deutschland erst kürzlich gekauft hat:
Doch auch in Deutschland ist der Amtsschimmel schon aktiv gewesen, dort darf Bier nicht mehr bekömmlich sein. Obwohl seit Jahren ein üblicher Begriff. Und wer weiß, ob die Schluckimpfung dort als Name Bestand gehabt hätte.
Man kann sich eben manchmal nur noch an den Kopf greifen.