Ich hatte in der Zukunft ein Erlebnis…

…über das ich hier in der Gegenwart gerne berichten würde.

[Autor: Marsgucker]

Also, ich habe dem Jahr 2027 einen Besuch gemacht. Na ja — über das Wie möchte ich mich nicht äußern, jeder hat doch seine kleinen Geheimnisse.

Zeit is schon `ne seltsame Sache – jedenfalls dann, wenn man nicht-physikalisch darüber nachdenkt.

Wenn ich in der Gegenwart über Vorgänge in der Zukunft berichte, dann ist das ja eigentlich ein Bericht aus meiner Vergangenheit, da es für mich ja zurückliegt, oder? Okay, ich lass es lieber.

Nun — was hat sich abgespielt?

Okay — im Januar 2022 hat sich der Marsgucker einen 10-Liter-Kanister Glyzerin gekauft. Dummerweise von einem Dampfer-Shop und auf dem Kanister ist auch das Label des Shops drauf. Hätten es nicht auch ein Kanister ausm Pferdeshop sein können? Doch, aber nicht dran gedacht. Auf der anderen Seite wäre das Glyzerin, in welchem sich zusätzlich noch eine ausreichende Menge Kaffee-Aroma befindet, auch seltsam. Ich brauche also noch dringend ein Pferd, welches Kaffee mag!

Aber Pech gehabt – die Zukunft ist ja schon geschehen und somit darf ich in der Gegenwart keine Veränderungen im Ablauf der Entwicklung vornehmen….McFlyyyyyyyyyyy…wo bist du???

Yo — also was is da in der Zukunft passiert? Echt krass – das kann ich euch schonmal vorab sagen.

Die Ereignisse haben an einem schönen, sonnigen Herbsttage im Oktober 2026 begonnen. Ich hatte mich dazu entschlossen, mal einen kleinen Spaziergang im Stadtpark neben dem Bahnhof, zu machen. Das kann ich leider nicht allzu oft, denn meine Wirbelsäule is ja schon seit längerer Zeit schrottreif und mit den Hüftgelenken sieht`s nicht viel besser aus. Ich kann so einige Dinge gar nicht mehr und andere nur bedingt tun, wenn es „gefühlt“ im Wortsinn mal nicht so schlimm is.

Ich spazierte also gemütlich dampfend langsamen Schrittes durch den Park und zauberte kleine weiße Wölkchen an den makellos blauen Herbsthimmel.

Das trübte offenbar das Naturerlebnis eines Dampf-Blockwartes derartig ein, sodass dieser nach Zeugenbestätigungen durch andere Parkbesucher und Kiffer, die Polizei informierte.

Durch die Nähe zum Bahnhof kam es dazu, dass dort drei anwesende Bundespolizeibeamte, Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeidiverse, auf mich angesetzt wurden.

Die kreuzten dann für mich auch überraschend auf — denn gewarnt hatte mich natürlich Niemand; wäre ja auch schön blöd, Schwerstkriminelle noch vorzuwarnen!

Na ja — die verbeamteten Personen tauchten also auf und haben mich ebenso dabei beobachtet, wie ich eine Wolke gemacht habe.

Ich muss vorweg sagen, ich wurde durchweg höflich, aber bestimmt, behandelt!

Ich sollte zuerst das Werkzeug vorzeigen, mit welchem ich die Wölkchen gemacht hatte. Ich habe der Anweisung Folge geleistet. Ich wurde befragt, ob sich in diesem Verdampfer eventuell eine Flüssigkeit befindet, die zum Dampfen geeignet ist. Das musste ich dann bejahen.

Nach dieser Bestätigung durch mich, haben mich die verbeamteten Personen dann darauf hingewiesen, dass nach gültiger Gesetzeslage das Herstellen von zum Dampfen geeigneten Flüssigkeiten eine Steuerstraftat darstellt, wenn die Flüssigkeit nicht besteuert, also dem Finanzamt nicht die Steuer zugeführt wurde.

Und ob eine solche Steuerstraftat bestünde, müsse nun geprüft werden. Man befragte mich, ob ich für die Flüssigkeit in meinem Verdampfer eine Kaufbestätigung vorweisen könne, auf welcher die Steuerabfuhr erkenntlich sei. Ich konnte bei dieser Frage leider nur mit dem Kopf schütteln.

Der 10-Liter-Kanister, den ich mir Januar 2022 gekauft hatte, war natürlich noch nicht verdampfsteuert. Ich bekam bei diesem Gedanken schlagartig eine Gänsehaut, denn in diesem Kanister befanden sich mal locker noch 7 Liter dampffertiges Liquid………. .

Die verbeamteten Personen hatten wohl Erfahrung mit solchen Dingen und ich denke, mein Gesicht hat auch „Bände gesprochen“.

Jedenfalls wurde mir dann mitgeteilt, dass der Anfangsverdacht bestünde, ich könnte unversteuertes Liquid besitzen und somit eine Straftat begangen haben. Mir wurde die Möglichkeit erläutert, den Beamtenpersonen in meinen Räumen eine Durchsuchung zu gestatten, was sich im Falle eines Fundes positiv auf mein Strafmaß auswirken könne.

Ja — ich gebe zu — ich war schon mit meiner Mimik etwas ablehnend und habe gesagt, nein, ich wäre damit nicht einverstanden. Die Beamtenpersonen haben dann gesagt, sie müssten mich vorübergehend festsetzen wegen der Gefahr der Strafvereitelung, bis die Beamten mit einer richterlichen Erlaubnis zur Durchsuchung meiner Räumlichkeiten tätig werden könnten. Man fragte mich, ob ich die Beamtenpersonen freiwillig auf die Wache begleiten würde oder körperlicher Zwang durch Anlegen von Handfesseln nötig sei.

Ich sagte, mich für die freiwillige Gesellschaft der Beamten entschieden zu haben, und begleitete diese auf die Wache. Ich musste auf der Wache dann meine Schnürsenkel, Gürtel, Handy, Brieftasche, Akkuträger, Verdampfer und eine Flasche mit 50 ml Liquid abgeben und durfte mich anschließend in einer der gekachelten Zellen setzen. Man versprach mir, schnell zu arbeiten.

Dieses Versprechen wurde dann auch eingehalten, denn schon eine Viertelstunde später konnte ich wieder die Zelle verlassen, weil die Durchsuchungsanordnung gefaxt worden war. Ich bekam bis auf meinen Dampfkram alles zurück. Ich fragte selbstverständlich, was mit Verdampfer, Akkuträger und Liquid sei; mir wurde gesagt, das könne man mir nicht aushändigen, da es nun Beweisstücke in einem Strafverfahren sind. Einer der Beamten bot mir beim Verlassen der Wache mit einem Lächeln eine Kippe an.

Gut, dass auch im Jahr 2026 noch keine Möglichkeit besteht, Gedanken zu lesen, sonst hätte ich in diesem Moment eine jahrzehntelange Haftstrafe kassiert.

Vor der Wache stießen dann zum Ermittlungsteam noch zwei Angestellte des Zolls im Rahmen der Amtshilfe für das Finanzamt, hinzu.

Im grauen Bully vom Zoll ging es dann ab in meine Wohnung. Einer der beiden Zöllner sagte mir vor der Wohnungstür, wenn ich selber aufmache und gleich zeige, was ich habe, ohne das sie Suchen müssten, würde sich das für mich insgesamt positiv auswirken.

Ich beteuerte, diese Chance nutzen zu wollen und öffnete die Tür. Die Bundespolizisten traten zuerst ein, um die Räumlichkeiten zu sichern. Nachdem das Okay von denen kam, zeigte ich dann den Zöllnern meinen Kanister mit fertigem Liquid. Die sagten nur „Oha — da haben wir ja was richtig Feines“. Stimmt — da waren ja noch gut 7 Liter drinne….. .

Die Zöllner fragten mich, ob ich noch weiteres Dampfzeug hätte. Ich sagte „Ja“ — einen Akkuträger, zwei weitere 18650-Lithium-Ionen-Zellen, ein Ladegerät und einen Verdampfer. Die sagten, ich soll zeigen, dass da kein Liquid drin is, dann dürfe ich das behalten — wie nett!

Dann zu den Folgen — diese wurden mir auf gerichtlichen Schreiben vom Amtsgericht und auf Schreiben der Finanzdirektion, mitgeteilt.

  • Man hatte durch Messverfahren gutachterlich festgestellt, dass ich eine Menge von insgesamt 7139 ml dampfbarer Flüssigkeit besessen hatte, deren Versteuerung nicht nachweisbar war.
  • Mir wurde mitgeteilt, dass mich eine milde Strafe erwartet, die lediglich darin besteht, dass ich die reale Steuerhöhe des verdampften Liquids nachzahlen müsse und ansonsten, weil keine weiteren Einträge im Strafregister und wegen „Ersttat“ für mich bestünden, keine weitere Strafe verhängt werde. Bei der Strafbemessung ging man vom 10-Liter-Kanister aus und der Differenz zur Menge, welche sich bei Sicherstellung noch darin befand.
    Aus dem 10-Liter-Kanister fehlten laut Laborgutachten 3071 ml, was einer Steuerlast von 982.72 € entspricht; diese wäre binnen 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens an die genannte Stelle zu überweisen.
  • Kosten für den Polizeieinsatz : 427,97 €
  • Kosten für den Zolleinsatz : 189,12 €
  • Gerichtskosten : 278,66 €
  • Kosten für das Laborgutachten 4576, 55 €
  • Kosten für die fachgerechte und sichere Vernichtung eines chemischen Flüssiggemisches 1743 €.

Ich bin also noch recht glimpflich davongekommen und habe lediglich Schulden i.H.v. 7.215,30 € – die kann man mit meiner Erwerbsminderungsrente von 386 €/mtl. sogar in Raten abstottern, also alles nich so wild!

…doch dann gab es plötzlich eine Art „Ruck“ — vielleicht habe ich gezuckt — und ich bin erwacht und habe realisiert, dass das alles nur ein Traum gewesen ist. Ähm….wirklich nur ein Traum? Ich meine, wie machen die das dann in der Praxis mit dampfbaren Flüssigkeiten, die jetzt steuerfrei gekauft und dann eingebunkert werden? Werden dafür dann bei Zoll und Polizei zehntausend zusätzliche Beamte eingestellt, die Dampfer ausfindig machen und dann ermitteln, ob eventuell Steuervergehen vorliegen könnten?

Hinweis

Da es bei der Veröffentlichung dieser dystopischen Glosse an anderer Stelle schon Verwirrungen gab, hier der Hinweis:

Die Story geht davon aus, dass die im Schreiben der Generalzolldirektion an die Händlerverbände aufgestellten Behauptungen tatsächlich der Wahrheit entsprechen und das Selbstmischen unter Nutzung unversteuerter Komponenten eine Steuer entstehen lassen würde. Wir teilen in der Redaktion diese Rechtsauffassung aus guten Gründen nicht.

Die Glosse soll auch verdeutlichen, wie grotesk die Vorstellung ist, es würde so kommen.

Ein Kommentar

  1. Sehr schön geschrieben. Wunderbar, unterhaltsam und auch ein Stückweit nachdenklich. So was ähnliches wollte ich auch schreiben. Aber deine Story lieber Gastautor ließt sich besser.

    Klasse und Danke dafür. 👍

    Bombus

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