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Wann ist Selbstmischen eine Steuerstraftat?

Wie ich in verschiedenen Artikeln und Beiträgen dargelegt habe, ist nach derzeitiger Gesetzeslage das Selbstmischen von Liquids unter Nutzung auch von steuerfreien Komponenten keine Steuerstraftat.

Das ergab sich aus dem durch das Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) am 01.07.2022 in das Tabaksteuergesetz (TabStG) einzufügenden § 1b. Hier wurde auch (und darauf kam es an) für die Steuerentstehung auf das Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) verwiesen, das sinngemäß dafür auch auf Substitute für Tabakwaren (Substitute) angewendet werden soll. Bei der Regelung zur Steuerentstehung im KaffeeStG wird ausdrücklich auf eine sich anschließende Steuerbefreiung für eine Nichtentstehung einer Steuer hingewiesen. Diese Steuerbefreiung wäre dann sinngemäß auch beim Selbstmischen für den privaten Gebrauch zum Tragen gekommen.

Nun aber wurde ein Referentenentwurf für das „Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (VStÄndG)“ erstellt (aktueller Stand vom 24.01.2022).

In diesem Gesetz werden auch Änderungen am TabStG und dem TabStMoG vorgenommen. Nach den Erläuterungen zum Entwurf dient es folgendem Zweck:

Durch die Änderung im Tabaksteuergesetz erfolgt in Bezug auf Substitute für Tabakwaren eine Klarstellung des Verweises auf geltende Vorschriften des Kaffeesteuerrechts. … Darüber hinaus ermöglichen die Änderungen das Weiterbestehen derzeitiger Angebotsformen von Substituten für Tabakwaren.

Es geht hier also um „Klarstellungen“ bezüglich der Anwendung des KaffeeStG. Es wird bezüglich des Transports etc. tatsächlich auch einiges genauer formuliert. Das allerdings interessiert und betrifft nur Handel und Hersteller.

Aber so ganz nebenbei fiel auch der Passus mit dem Verweis auf das KaffeeStG bezüglich der Steuerentstehung weg. Während im aktuellen TabStMoG noch auf die Steuerentstehung gemäß KaffeeStG verwiesen wird (Für die Beförderung von Substituten für Tabakwaren unter Steueraussetzung, den innergemeinschaftlichen Verkehr, die Ausfuhr aus dem Steuergebiet über andere Mitgliedstaaten, die Entstehung der Tabaksteuer und den Zeitpunkt, der für ihre Bemessung maßgebend ist, sowie die Person des Steuerschuldners gelten die diesbezüglichen Vorschriften für die Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz sowie den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß.), fehlt dieser Passus im VStÄndG (Für die Beförderung von Substituten für Tabakwaren unter Steueraussetzung im und aus dem Steuergebiet, sowie für die Beförderung von Substituten für Tabakwaren des zollrechtlich freien Verkehrs aus anderen, in andere oder über andere Mitgliedstaaten mit Ausnahme des Versandhandels gelten die diesbezüglichen Vorschriften für die Kaffeesteuer nach dem Kaffeesteuergesetz sowie den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen sinngemäß.).

Damit fällt auch die Steuerbefreiung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 5 KaffeeStG weg.

Das bedeutet, dass beim Selbstmischen für den persönlichen Gebrauch schon bei der Verwendung auch nur einer unversteuerten Komponente eine Steuer entsteht und das Vorhandensein einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber obligatorisch ist. Da dies im privaten Umfeld aber nicht gegeben ist, begeht man in diesem Fall eine Steuerstraftat.

Bislang handelt es sich „nur“ um einen Referentenentwurf. Das klingt nach unverbindlichen Vorschlag, ist es aber nicht. Wenn die Regierung, oder Teile der Regierung, die Idee für eine gesetzliche Regelung haben, so werden die Vorschläge im entsprechenden Fachreferat in einem Gesetzentwurf formuliert. Das ist der sogenannte Referentenentwurf. Dieser wird dann ggf. noch durch verschiedene Stellen angepasst und letztlich durch das Bundesjustizministerium geprüft. Der daraus entstandene Gesetzentwurf wird dann im Kabinett abgestimmt und im Falle der Annahme als Regierungsentwurf ins Parlament eingebracht. Hier folgen dann die Lesungen und schließlich die Abstimmung. Im vorliegenden Fall ist anschließend nicht einmal die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, und die Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten nur noch reine Formsache.

Es ist also kein lockerer Vorschlag, sondern knallharte Gesetzgebung. Und es ist davon auszugehen, dass auch dieses Gesetz ohne größere Änderungen durchgewunken wird. Zeitnah! Damit sieht es so aus, dass ab dem 01.07.2022 das Selbstmischen unter Nutzung unversteuerter Komponenten (also auch Bunkerware) legal nicht mehr möglich ist.

Ruft man sich das Informationsschreiben der Generalzolldirektion an die Verbände ins Gedächtnis, welches ich als anmaßend eingestuft habe (sie haben schlicht keine Regelungsbefugnis, die eine vorhandene gesetzliche Regelung außer Kraft setzen könnte), dann bekommt man das Gefühl, die haben schneller gezogen, als ihr Schatten… will sagen… sie wussten unter Umständen schon, dass genau die Regelung des TabStMoG noch einmal geändert wird. Denn mit der neuerlichen Änderung treffen ihre Aussagen exakt zu.

Auf den ersten Blick könnte man nun eigentlich annehmen, dass auch das Selbstmischen mit ausschließlich versteuerten Komponenten illegal wäre, weil man damit ein Substitut herstellt, aber kein Steuerlageninhaber ist. Dem ist aber nicht so. Der Unterschied ist, dass man, wenn man ausschließlich versteuerte Komponenten nutzt, von Anfang an ausschließlich mit versteuerten Substituten arbeitet. Man erzeugt kein neues Substitut, sondern „kippt einfach Substitute“, die versteuert sind, zusammen.

Kommt hingegen eine unversteuerte Komponente dazu, dann handelt es sich streng genommen bis zum Zeitpunkt der Zweckbestimmung für die Herstellung eines Substituts, nicht um Substitute. Nutzt man bereits zweckgebundene Komponenten, so sind sie steuerrechtlich ebenfalls keine Substitute, bis man sie verwendet. Mit dem Mischen stellt man ein neues Substitut her, das nun versteuert werden müsste, wofür es beim Privatmenschen aber am Steuerlager mangelt (und was auch nicht sinnvoll wäre, denn dann kann man ja keine Steuern sparen).

Dafür spricht auch, dass in o.g. Informationsschreiben bezüglich des Selbstmischens ausschließlich von steuerfreien Komponenten die Rede ist.

Nach meiner Rechtsauffassung bleibt das Selbstmischen mit ausschließlich versteuerten Komponenten legal und führt zu keiner neuen Steuerentstehung. Das wird auch durch die bereits erwähnte Formulierung des Gesetzentwurfes (Darüber hinaus ermöglichen die Änderungen das Weiterbestehen derzeitiger Angebotsformen von Substituten für Tabakwaren.). Damit bleiben „Fills“ (ob long, ob short, egal) als Angebotsform erhalten. Denn ergäbe sich durch das Auffüllen bzw. mit Shots scharfmachen eine neue Steuerpflicht, wären diese Produkte illegal.

Die Selbstmischer, die andere Komponenten benutzen (wozu sie durch die horrende Steuer ja auch getrieben werden), werden durch die erneute Gesetzesänderung formell in die Illegalität getrieben.

Nochmal: Wird das VStÄndG in der derzeitigen Form erlassen, so ist das Selbstmischen unter Nutzung steuerfreier Komponenten (auch nur einer einzigen) für den Privatmenschen eine Steuerstraftat.

Nur das kann und wird nicht überwacht werden. Die Story aus der kürzlich hier veröffentlichten dystopischen Glosse bleibt Fiktion. Es ist personell nicht zu leisten und praktisch auch kaum durchführbar. Niemand ist verpflichtet, Kaufnachweise für gerade konsumiertes Liquid vorzuhalten. Und es gibt auch keine Pflicht, sein Liquid im Originalbehältnis mit der Steuerbanderole zu belassen oder nach dem Umfüllen dieses aufzubewahren. Man sieht es dem Liquid nicht an, dass da steuerfreie Komponenten drin sind. Weitergehende Maßnahmen sind im Normalfall auch nicht zu befürchten, denn es mangelt hier an der Verhältnismäßigkeit. Wenn man mit einem Verdampfer „überprüft“ würde, dann geht es um Liquidmengen von 1, 2, vielleicht auch mal 6 oder 7 ml, also um Steuern in Höhe (bei der letzten Stufe) von 32, 64, vielleicht auch mal 1,92 € oder 2,24 €. Das rechtfertigt keine größeren Eingriffe in bedeutende Grundrechte. Die einzig denkbare Gefahr, wie Al Capone zu enden, besteht für diejenigen, die im großen Stil illegal mischen und den Kram auf dem Lidl-Parkplatz verticken.

Es besteht also keine wirkliche Gefahr für Selbstmischer… aber es ist trotzdem ein Skandal und für einige sicher auch ein mieses Gefühl, durch das Dampfen nun zum Straftäter zu werden.

Hinweise auf Quellen außerhalb des Fachhandels z.B. in Foren etc. wird dadurch auch nicht zu einer strafbaren Handlung. Eine Anstiftung liegt im Regelfall nicht vor. Da müsste man schon gezielt eine bestimmte Person, die das eigentlich nicht vorhat, dazu bringen, oder es zumindest ernsthaft versuchen, illegal selbst zu mischen.

Kein schönes Thema… aber so isses numal.

Wir werden trotzdem das Selbstmischen auch weiterhin, und in Zukunft verstärkt, in der Nebelkrähe thematisieren. Leck Arsch!

3 Kommentare

  1. Genau, „Leck Arsch!“ 😉 😄

    Zunächst mal Dankeschön für die sehr Informative Aufklärung, PepeCyB. Da wird einem ja schwindelig bei all den Verordnungen, Gesetzesänderungen, ob nun, ob nun nicht, oder doch, vielleicht, könnte, und wir beschließen da noch a, bisserl was hier und da und sowieso, usw. Das kann man doch eigentlich fast nicht mehr ertragen wie man bei dem ganzen Gesetzentwurf-Wirrwarr immer mehr verunsichert wird. Und alles weil so ein paar Sesselfurzer meinen, das E-Dampfen sei gefährlicher denn je…

    Sie haben nicht den Hauch einer Ahnung was es bedeutet nicht mehr zu rauchen und das man es geschafft hat mit Hilfe der E-Dampfe dem Tödlichen Tabakdreck entflohen zu sein. Keine Toten, keine kranken durch das E-Dampfen. Das alles scheint niemand zu interessieren. Es wurde soviel Aufklärungsarbeit geleistet „PRO-E-Dampfe“ von sehr vielen Seiten. Wir sollen in die Knie gezwungen werden. Bei einigen wird das wohl Wirkung zeigen/funktionieren. Ich kenne zwei die wieder zurück zur Tabakzigarette gegangen sind. Beide haben etwa ein Jahr gedampft. Sie wollen nicht auf Vorrat kaufen und bringen als Argument.: „Zigaretten kaufen ist einfacher und E-Dampfen wird Schweineteuer“. Nun, muss jeder selbst wissen….

    Es wird Reguliert auf Teufel-komm-raus. Und am Ende wird man nur noch sehr, sehr wenig/vereinzelt Menschen dazu bewegen können, auf die E-Dampfe umzusteigen. Es bleiben nur noch die übrig, die schon länger Dampfen. Der Kreis wird immer kleiner. Die Regierung pisst sich im Endeffekt nur selbst ans Bein mit ihrer Phantasie-steuer für flüssiges der E-Dampf-Konsumenten. Und ich sage ganz klar: Das sie es selbst gar nicht merken, was sie da für einen Bullshit kreiert haben….

    So denn, Gut Dampf! 😎

    Bombus

  2. Hallo Bombus!

    Ich bin jetzt 55 Jahre alt und habe einige Zeit meines Lebens – so etwa 20 Jahre lang, das Wort „Regulieren“ für ein positiv behaftetes Wort gehalten – ernsthaft. Ab da aber ging es dann bergab mit meiner Einstellung der positiven Behaftung dieses Wortes.
    Als die EU offiziell dann EU hiess, ging es meiner Ansicht nach nur noch bergab für alle „normalen“ Menschen.
    „Regulieren“ wurde mehr und mehr zu einem Begriff für eine Handlung, die entweder völlig blödsinnig oder völlig blödsinnig UND undurchführbar war. Egal ob es nun zigtausende Tonnen von Tomaten oder Kartoffeln sind, die mit Millionenbeträgen von den Bauern aufgekauft und dann vernichtet werden, anstatt von Menschen gegessen zu werden, oder Butter – hier schon etwas versteckterer Schwachsinn: Man wusste nichtmehr wohin mit der ganzen Butter; aber die Industrie konnte aushelfen und erfand das „Butterschmalz“. Butterschmalz ist Butter, welche lediglich um alle Bestandteile reduziert wird, die Butter eigentlich interessant macht und dann noch teurer an den Endverbraucher vertickt. Da wären Eiweisse, Spurenelemente und Vitamine. Für nen Obdachlosen wäre die Schrippe mit Butter ernährungsphysiologisch wertvoller, als die Schrippe mit Margarine.
    Als ich Kind war, waren bei Jungs die sogenannten „Bonanza-Räder“ mit Dreigangschaltung der Renner. Da hat man dann auch ne lange „Antenne“ dran gemacht an deren Ende nen Fuchsschwanz baumelte – Kult! Ne olle klingel ging da natürlich nicht – da musste was Anderes her. Das waren dann Gaskartuschen in Spraydosenform, es gab Halterungen für die Fahrräder und auf die Pulle drauf kam dann nen Horn. Das wurde irgendwann auf EU-Betreiben verboten. Man konnte es aber weiterhin – Dose, Halterungen und Hörner – kaufen. Nur am Fahrrad anbringen und nutzen durfte man es nicht mehr, ebenso wie in Sportstadien die Nutzung dann verboten war. Da kamen bei mir schon erste Zweifel am Konstrukt der EU oder seiner Vorläufer, auf, dass ich micht fragte, was für dumme Gesetze die da machen, woe blöd, korrupt oder blöd und korrupt man sein muss, um einen Job in Brüssel oder allgemein „der Politik“ zu bekommen.
    Mittlerweile bin ich davon überzeugt, dass es nicht wirklich Dummheit ist, was veranstaltet wird sondern der verzweifelte Versuch, die Menschen tatsächlich zu schröpfen.
    Klar – bei diesen „Dampfgesetzen“ jetzt wissen die meiner Ansicht nach ganz genau, dass die Durchsetzungsfähigkeit gering bis Null ist, was die jetzt vorhandenen Selbstmischer anbelangt. eine wirklich breite Durchsetzungfähigkeit aber braucht es garnicht. Ich möchte das auch an einem Beispiel belegen, welches ich selbst erlebt habe, in einem anderen Dampferforum.
    Als die Regelung gültig wurde, Nikotin in einem Liquid oder Base nur noch bis zu einem Prozentsatz von 20mg/ml, wurde ein Post von mir gelöscht und ich verwarnt, weil ich geschrieben hatte, dass ich noch 200 ml Nikotinbase aus einer länger zurückliegenden Sammelbestellung in genau diesem Forum mit einem Nikotingehalt von 100mg/ml, besitze. Es war ab da in diesem Forum verboten, auch nur zu erwähnen, dass es mal höhere Nikotingehalte gab. Verboten aus Angst, dass Jemand anscheisst und es zu juristischen Abmahnungen kommt.
    So – was wird dann wohl aus einem Hilferuf-post eines Dampfers in einem Forum werden, der Nikotin braucht und nix mehr hat? Jeder post dann nur noch moderiert und von einem Rechtanwalt überprüft auf möglicherweise problematische Inhalte? Weil es könnte ja sein, dass im Forum ein „Schläfer“ ist, dessen Passion es ist, andere anzukacken? Und nein, nach der Kacke dann zur Pisse; die Regierung pisst sich nicht selbst ans Bein – denn die Beiden, die Du kennst, die aufgehört haben zu dampfen und wieder Rauchen – die tun genau das, was die Regierung will und bestimmte „Interessenvertreter“ wollen.

  3. Hallo Stefan Taubert,
    Ja, die Sache mit den Bonanza Fahrrädern, das war mal was…. erinnere mich gerne an die Zeit. Bin ja auch schon 60+ Und dein letzter Absatz erinnert mich an eine Aussage eines Kommentators, die ich in ähnlicher Weise schon mal gelesen habe. Ich weiß nur nicht mehr war es in der Nebelkrähe oder der DDP. „Die E-Dampf Szene wird sich größtenteils selbst zerstören“. Da könnte was dran sein… Und mit den beiden die wieder rauchen, das sind zum Glück entfernte „nur Bekannte“ mit denen ich nur sporadisch Telefoniere. Und ich werde im realen Leben einen Teufel tun und jemand erzählen, was, wie viel und überhaupt ich an E-Dampf Zeugs kaufe und wie ich mich bevorrate. Deswegen ist das für mich unter anderem auch ein Grund gewesen, mich vor etwa zwei Jahren aus Foren zurückziehen. Wenngleich ich dort eh nicht über mein Kaufverhalten berichtet habe. Und das war im Nachhinein gesehen auch gut so. Trau, schau, wem…

    Und Missionieren? Auch das schon lange nicht mehr. Als ich es noch machte, war bevorraten für mich noch kein Thema. Nur Informativ eben, über das E-Dampfen an sich, wie es begann, sich entwickelte usw. nicht mehr und nicht weniger. Kein: das habe ich wieder gekauft und jenes usw. Es war nie mein Intension zu zeigen, was ich mir mal wieder gekauft hatte. Wobei ich da auch eher bescheiden bin. Ich habe mein Equipment und das ist überschaubar. Ich will Dampfen und genießen und dafür brauche ich nicht hunderte von Gerätschaften.

    Mir ging es immer darum aufzuzeigen was es bedeutet, bedeuten kann, mit der Tabakzigarette/Rauchen, aufzuhören. 😉

    Bombus

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